Amtliche Informationen abgerufen: 4. Oktober 2026. Wir übernehmen ausschließlich Angaben zuständiger amtlicher Stellen. Quelle: Landeshauptstadt München: Unterhaltsvorschuss; Beantragung Wir rufen die amtlichen Quellen monatlich ab und prüfen auf Änderungen. Ohne Gewähr, bitte vor Antrag, Termin oder Zahlung direkt bei der Behörde verifizieren.
Familie & Unterstützung · München
Unterhaltsvorschuss; Beantragung
Wenn du dein Kind allein erziehst und der andere Elternteil keinen ausreichenden, regelmäßigen Unterhalt zahlt, kommt Unterhaltsvorschuss infrage. Entscheidend sind die Lebenssituation des Kindes, seine Einkünfte und die gesetzlichen Voraussetzungen.
- Kosten
- Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Unterhaltsvorschuss; Beantragung
- Fristen
- Rückwirkend ist höchstens ein Monat möglich. Dafür müssen die Voraussetzungen bereits erfüllt gewesen sein und du musst den anderen Elternteil schon zur Unterhaltszahlung aufgefordert haben.
- Bearbeitungszeit
- Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Unterhaltsvorschuss; Beantragung
Geltungsbereich
- Wenn du dein Kind allein erziehst und der andere Elternteil keinen ausreichenden, regelmäßigen Unterhalt zahlt, kommt Unterhaltsvorschuss infrage. Entscheidend sind die Lebenssituation des Kindes, seine Einkünfte und die gesetzlichen Voraussetzungen.
Voraussetzungen
- Dein Kind erhält keinen, zu wenig oder nur unregelmäßig Unterhalt; auch eine Waisenrente unterhalb des Vorschussbetrags kann relevant sein. Es muss in Deutschland mit einem Elternteil leben, der ledig, verwitwet, geschieden oder dauerhaft getrennt ist. Ab zwölf Jahren gelten zusätzliche Bedingungen: Das Kind bekommt keine Leistungen nach dem SGB II, wird durch den Vorschuss unabhängig davon oder der betreuende Elternteil verdient mindestens 600 Euro. Ein Anspruch scheidet unter anderem aus,
- wenn beide Eltern zusammenleben, der andere Elternteil das Kind wesentlich mitbetreut, du erneut heiratest oder das Kind in einem Heim oder in Vollzeitpflege lebt. Eine Heirat im Ausland zählt ebenfalls; der neue Ehepartner muss nicht der Vater des Kindes sein. Bei unverheirateten Eltern musst du an der Feststellung der Vaterschaft und der Suche nach dem anderen Elternteil mitwirken. Dazu können auch zumutbare Bemühungen gehören, den Vater aus der Zeit der Schwangerschaft zu ermitteln. Für
- ausländische Kinder gelten zusätzliche Voraussetzungen. Gezahlter Unterhalt, Waisenleistungen und unter bestimmten Bedingungen eigenes Einkommen eines Kindes außerhalb einer allgemeinbildenden Schule werden angerechnet.
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So gehst du vor
Prüfe die Voraussetzungen: Dein Kind erhält keinen, zu wenig oder nur unregelmäßig Unterhalt; auch eine Waisenrente unterhalb des Vorschussbetrags kann relevant sein. Es muss in Deutschland mit einem Elternteil leben, der ledig, verwitwet, geschieden oder dauerhaft getrennt ist. Ab zwölf Jahren gelten zusätzliche Bedingungen: Das Kind bekommt keine Leistungen nach dem SGB II, wird durch den Vorschuss unabhängig davon oder der betreuende Elternteil verdient mindestens 600 Euro. Ein Anspruch scheidet unter anderem aus, wenn beide Eltern zusammenleben, der andere Elternteil das Kind wesentlich mitbetreut, du erneut heiratest oder das Kind in einem Heim oder in Vollzeitpflege lebt. Eine Heirat im Ausland zählt ebenfalls; der neue Ehepartner muss nicht der Vater des Kindes sein. Bei unverheirateten Eltern musst du an der Feststellung der Vaterschaft und der Suche nach dem anderen Elternteil mitwirken. Dazu können auch zumutbare Bemühungen gehören, den Vater aus der Zeit der Schwangerschaft zu ermitteln. Für ausländische Kinder gelten zusätzliche Voraussetzungen. Gezahlter Unterhalt, Waisenleistungen und unter bestimmten Bedingungen eigenes Einkommen eines Kindes außerhalb einer allgemeinbildenden Schule werden angerechnet.
Stelle deine Unterlagen zusammen: Nachweise zum Kind und zum Unterhalt Benötigt wird die Geburtsurkunde. Bei nicht freizügigkeitsberechtigten ausländischen Kindern oder Elternteilen kann ein gültiger Aufenthaltstitel nötig sein. Je nach Fall kommen Unterhaltstitel, Scheidungsunterlagen, eine Vaterschaftsanerkennung oder gerichtliche Feststellung, Belege über Zahlungen und Mahnungen sowie bisherige Bewilligungs- oder Aufhebungsbescheide anderer Vorschussstellen hinzu. Für Kinder ab zwölf Jahren können Jobcenterbescheide relevant sein, ab 15 Jahren eine Schulbescheinigung; auch ein Waisenrentenbescheid kann verlangt werden. Frage, ob die Stelle mit deiner Zustimmung vorhandene Angaben anderer Behörden abrufen kann.
Stelle den Antrag im passenden Verfahren: Beantrage den Vorschuss schriftlich beim Jugendamt am Wohnort deines Kindes. Ein Onlineantrag kommt infrage, wenn die zuständige Stelle ihn anbietet. Sie prüft deinen Fall und kann weitere Nachweise anfordern.
Beachte Fristen und Bearbeitungszeit: Fristen: Rückwirkend ist höchstens ein Monat möglich. Dafür müssen die Voraussetzungen bereits erfüllt gewesen sein und du musst den anderen Elternteil schon zur Unterhaltszahlung aufgefordert haben.
Prüfe die Gebühren: Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Unterhaltsvorschuss; Beantragung
Varianten und Ausnahmen
Dazu gehören ein Umzug, eine Heirat, das Zusammenziehen der Eltern, eine erhebliche Ausweitung der Betreuung durch den anderen Elternteil und neue Unterhaltszahlungen. Auch wenn du den Aufenthaltsort des anderen Elternteils erfährst, dein Kind auszieht, die Schule verlässt oder sich sein Einkommen ändert, musst du die Stelle informieren. Beachte dazu Antrag, Merkblatt und Bescheid.
Das tust du: Melde Änderungen, die den Anspruch beeinflussen können, zeitnah der Vorschussstelle.
Amtliche Variante: Unterhaltsvorschuss; Beantragung. Die genaue Zuordnung ist hier nicht abschließend erfasst. Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Unterhaltsvorschuss; Beantragung
Amtliche Quellen und Online-Dienste
Die 10 wichtigsten Fragen
Was muss ich zu „Unterhaltsvorschuss; Beantragung“ in München wissen?
Wenn du dein Kind allein erziehst und der andere Elternteil keinen ausreichenden, regelmäßigen Unterhalt zahlt, kommt Unterhaltsvorschuss infrage. Entscheidend sind die Lebenssituation des Kindes, seine Einkünfte und die gesetzlichen Voraussetzungen.
Welche Voraussetzungen gelten für „Unterhaltsvorschuss; Beantragung“ in München?
Wenn du dein Kind allein erziehst und der andere Elternteil keinen ausreichenden, regelmäßigen Unterhalt zahlt, kommt Unterhaltsvorschuss infrage. Entscheidend sind die Lebenssituation des Kindes, seine Einkünfte und die gesetzlichen Voraussetzungen.
Dein Kind erhält keinen, zu wenig oder nur unregelmäßig Unterhalt; auch eine Waisenrente unterhalb des Vorschussbetrags kann relevant sein. Es muss in Deutschland mit einem Elternteil leben, der ledig, verwitwet, geschieden oder dauerhaft getrennt ist. Ab zwölf Jahren gelten zusätzliche Bedingungen: Das Kind bekommt keine Leistungen nach dem SGB II, wird durch den Vorschuss unabhängig davon oder der betreuende Elternteil verdient mindestens 600 Euro. Ein Anspruch scheidet unter anderem aus,
wenn beide Eltern zusammenleben, der andere Elternteil das Kind wesentlich mitbetreut, du erneut heiratest oder das Kind in einem Heim oder in Vollzeitpflege lebt. Eine Heirat im Ausland zählt ebenfalls; der neue Ehepartner muss nicht der Vater des Kindes sein. Bei unverheirateten Eltern musst du an der Feststellung der Vaterschaft und der Suche nach dem anderen Elternteil mitwirken. Dazu können auch zumutbare Bemühungen gehören, den Vater aus der Zeit der Schwangerschaft zu ermitteln. Für
ausländische Kinder gelten zusätzliche Voraussetzungen. Gezahlter Unterhalt, Waisenleistungen und unter bestimmten Bedingungen eigenes Einkommen eines Kindes außerhalb einer allgemeinbildenden Schule werden angerechnet.
Welche Unterlagen brauche ich für „Unterhaltsvorschuss; Beantragung“ in München?
Nachweise zum Kind und zum Unterhalt: Benötigt wird die Geburtsurkunde. Bei nicht freizügigkeitsberechtigten ausländischen Kindern oder Elternteilen kann ein gültiger Aufenthaltstitel nötig sein. Je nach Fall kommen Unterhaltstitel, Scheidungsunterlagen, eine Vaterschaftsanerkennung oder gerichtliche Feststellung, Belege über Zahlungen und Mahnungen sowie bisherige Bewilligungs- oder Aufhebungsbescheide anderer Vorschussstellen hinzu. Für Kinder ab zwölf Jahren können Jobcenterbescheide relevant sein, ab 15 Jahren eine Schulbescheinigung; auch ein Waisenrentenbescheid kann verlangt werden. Frage, ob die Stelle mit deiner Zustimmung vorhandene Angaben anderer Behörden abrufen kann.
Wie läuft „Unterhaltsvorschuss; Beantragung“ in München ab?
Prüfe die Voraussetzungen: Dein Kind erhält keinen, zu wenig oder nur unregelmäßig Unterhalt; auch eine Waisenrente unterhalb des Vorschussbetrags kann relevant sein. Es muss in Deutschland mit einem Elternteil leben, der ledig, verwitwet, geschieden oder dauerhaft getrennt ist. Ab zwölf Jahren gelten zusätzliche Bedingungen: Das Kind bekommt keine Leistungen nach dem SGB II, wird durch den Vorschuss unabhängig davon oder der betreuende Elternteil verdient mindestens 600 Euro. Ein Anspruch
scheidet unter anderem aus, wenn beide Eltern zusammenleben, der andere Elternteil das Kind wesentlich mitbetreut, du erneut heiratest oder das Kind in einem Heim oder in Vollzeitpflege lebt. Eine Heirat im Ausland zählt ebenfalls; der neue Ehepartner muss nicht der Vater des Kindes sein. Bei unverheirateten Eltern musst du an der Feststellung der Vaterschaft und der Suche nach dem anderen Elternteil mitwirken. Dazu können auch zumutbare Bemühungen gehören, den Vater aus der Zeit der
Schwangerschaft zu ermitteln. Für ausländische Kinder gelten zusätzliche Voraussetzungen. Gezahlter Unterhalt, Waisenleistungen und unter bestimmten Bedingungen eigenes Einkommen eines Kindes außerhalb einer allgemeinbildenden Schule werden angerechnet.
Stelle deine Unterlagen zusammen: Nachweise zum Kind und zum Unterhalt Benötigt wird die Geburtsurkunde. Bei nicht freizügigkeitsberechtigten ausländischen Kindern oder Elternteilen kann ein gültiger Aufenthaltstitel nötig sein. Je nach Fall kommen Unterhaltstitel, Scheidungsunterlagen, eine Vaterschaftsanerkennung oder gerichtliche Feststellung, Belege über Zahlungen und Mahnungen sowie bisherige Bewilligungs- oder Aufhebungsbescheide anderer Vorschussstellen hinzu. Für Kinder ab zwölf Jahren
können Jobcenterbescheide relevant sein, ab 15 Jahren eine Schulbescheinigung; auch ein Waisenrentenbescheid kann verlangt werden. Frage, ob die Stelle mit deiner Zustimmung vorhandene Angaben anderer Behörden abrufen kann.
Stelle den Antrag im passenden Verfahren: Beantrage den Vorschuss schriftlich beim Jugendamt am Wohnort deines Kindes. Ein Onlineantrag kommt infrage, wenn die zuständige Stelle ihn anbietet. Sie prüft deinen Fall und kann weitere Nachweise anfordern.
Beachte Fristen und Bearbeitungszeit: Fristen: Rückwirkend ist höchstens ein Monat möglich. Dafür müssen die Voraussetzungen bereits erfüllt gewesen sein und du musst den anderen Elternteil schon zur Unterhaltszahlung aufgefordert haben.
Prüfe die Gebühren: Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Unterhaltsvorschuss; Beantragung
Was kostet „Unterhaltsvorschuss; Beantragung“ in München?
Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Unterhaltsvorschuss; Beantragung
Welche Fristen gelten für „Unterhaltsvorschuss; Beantragung“ in München?
Rückwirkend ist höchstens ein Monat möglich. Dafür müssen die Voraussetzungen bereits erfüllt gewesen sein und du musst den anderen Elternteil schon zur Unterhaltszahlung aufgefordert haben.
Kann ich „Unterhaltsvorschuss; Beantragung“ in München online erledigen?
Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Unterhaltsvorschuss; Beantragung
Welche Sonderfälle und Ausnahmen gibt es bei „Unterhaltsvorschuss; Beantragung“ in München?
Melde Änderungen, die den Anspruch beeinflussen können, zeitnah der Vorschussstelle. Dazu gehören ein Umzug, eine Heirat, das Zusammenziehen der Eltern, eine erhebliche Ausweitung der Betreuung durch den anderen Elternteil und neue Unterhaltszahlungen. Auch wenn du den Aufenthaltsort des anderen Elternteils erfährst, dein Kind auszieht, die Schule verlässt oder sich sein Einkommen ändert, musst du die Stelle informieren. Beachte dazu Antrag, Merkblatt und Bescheid.
Amtliche Variante: Unterhaltsvorschuss; Beantragung. Die genaue Zuordnung ist hier nicht abschließend erfasst. Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Unterhaltsvorschuss; Beantragung
Wie lange dauert die Bearbeitung für „Unterhaltsvorschuss; Beantragung“ in München?
Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Unterhaltsvorschuss; Beantragung
Wo finde ich die amtlichen Informationen zu „Unterhaltsvorschuss; Beantragung“ in München?
Die amtlichen Informationen wurden am 4. Oktober 2026 abgerufen. Wir rufen die Quellen monatlich ab und prüfen auf Änderungen.