Amtliche Informationen abgerufen: 4. Oktober 2026. Wir übernehmen ausschließlich Angaben zuständiger amtlicher Stellen. Quelle: Landeshauptstadt München: Geburtsurkunde; Beantragung Wir rufen die amtlichen Quellen monatlich ab und prüfen auf Änderungen. Ohne Gewähr, bitte vor Antrag, Termin oder Zahlung direkt bei der Behörde verifizieren.

Familie & Urkunden · München

Geburtsurkunde; Beantragung

Eine Geburtsurkunde oder einen Registerausdruck bestellst du beim Standesamt, das den Geburtseintrag führt. Das ist normalerweise die Stelle am Geburtsort. Persönlicher, schriftlicher und gegebenenfalls elektronischer Antrag unterscheiden sich bei den Nachweisen.

Für dich aufbereitetStand: 7. Oktober 2026
Kosten
Eine Geburtsurkunde, ein beglaubigter Registerausdruck, eine internationale Geburtsurkunde oder eine Übersetzungshilfe kosten laut Datensatz jeweils 12,00 Euro. Die Übersetzungshilfe ist das mehrsprachige Formular nach Art. 7 der EU-Verordnung Nr. 2016/1191.
Fristen
Das Standesamt gibt Urkunden und beglaubigte Registerausdrucke bis zu 110 Jahre nach der Beurkundung aus. Ältere Einträge erhältst du beim Archiv der zuständigen Gemeinde.
Bearbeitungszeit
Als übliche Dauer sind 2 bis 10 Tage erfasst.

Geltungsbereich

  • Eine Geburtsurkunde oder einen Registerausdruck bestellst du beim Standesamt, das den Geburtseintrag führt. Das ist normalerweise die Stelle am Geburtsort. Persönlicher, schriftlicher und gegebenenfalls elektronischer Antrag unterscheiden sich bei den Nachweisen.

Voraussetzungen

  • Der erfasste Datensatz nennt Personen über 16 Jahre. Berechtigt sind die beurkundete Person, Vorfahren und Nachkommen sowie Geschwister mit glaubhaftem berechtigtem Interesse. Die Verwandtschaft musst du darlegen und bei Bedarf belegen. Andere Personen brauchen einen Nachweis des rechtlichen Interesses, etwa ein Nachlassgerichtsschreiben, Urteil oder einen vollstreckbaren Titel.

Unterlagen

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So gehst du vor

  1. Prüfe die Voraussetzungen: Der erfasste Datensatz nennt Personen über 16 Jahre. Berechtigt sind die beurkundete Person, Vorfahren und Nachkommen sowie Geschwister mit glaubhaftem berechtigtem Interesse. Die Verwandtschaft musst du darlegen und bei Bedarf belegen. Andere Personen brauchen einen Nachweis des rechtlichen Interesses, etwa ein Nachlassgerichtsschreiben, Urteil oder einen vollstreckbaren Titel.

  2. Stelle deine Unterlagen zusammen: Identität und Berechtigung Beim Besuch brauchst du deinen Personalausweis oder Pass, beim schriftlichen Antrag eine Kopie. Deine Verwandtschaft musst du erläutern und gegebenenfalls belegen. Eine Vertretung bringt die schriftliche Vollmacht, deinen Ausweis oder Pass im Original bzw. als Kopie sowie den eigenen Ausweis oder Pass mit.

  3. Stelle den Antrag im passenden Verfahren: Persönlich oder schriftlich Erkundige dich vorab nach Gebühren, Zahlarten und möglichem Terminbedarf. Beim Besuch legst du deinen Ausweis vor und zahlst bei der Antragstellung. Eine vertraute Person kann mit Vollmacht und den nötigen Ausweisen bestellen und abholen. Für einen formlosen schriftlichen Antrag nennst du deine Namen, Geburtsdatum und -ort, die Elternnamen und deine Meldeanschrift. Ergänze gegebenenfalls Registernummer und Standesamt sowie Belege für rechtliches Interesse oder Gebührenbefreiung. Füge deine Ausweiskopie bei. Elektronisch Falls die registerführende Stelle einen Onlineweg anbietet, öffne deren Dienst, identifiziere dich gegebenenfalls per Onlineausweis, gib die Daten ein und lade verlangte Belege hoch.

  4. Beachte Fristen und Bearbeitungszeit: Fristen: Das Standesamt gibt Urkunden und beglaubigte Registerausdrucke bis zu 110 Jahre nach der Beurkundung aus. Ältere Einträge erhältst du beim Archiv der zuständigen Gemeinde. Bearbeitungszeit: Als übliche Dauer sind 2 bis 10 Tage erfasst.

  5. Prüfe die Gebühren: Eine Geburtsurkunde, ein beglaubigter Registerausdruck, eine internationale Geburtsurkunde oder eine Übersetzungshilfe kosten laut Datensatz jeweils 12,00 Euro. Die Übersetzungshilfe ist das mehrsprachige Formular nach Art. 7 der EU-Verordnung Nr. 2016/1191.

Varianten und Ausnahmen

Amtliche Quellen und Online-Dienste

Geburtsurkunde; Beantragung

Urkunde(n) aus dem Geburtenregister beantragen

Urkunden aus dem Geburtenregister beantragen (Geburtsurkunde)

Geburtszeit erfragen

Geburtsurkunde (Neugeborene) beantragen

Bestellung von Personenstandseinträgen im Stadtarchiv

Urkunde aus dem Geburtenregister bestellen

Die 10 wichtigsten Fragen

Was muss ich zu „Geburtsurkunde; Beantragung“ in München wissen?

Eine Geburtsurkunde oder einen Registerausdruck bestellst du beim Standesamt, das den Geburtseintrag führt. Das ist normalerweise die Stelle am Geburtsort. Persönlicher, schriftlicher und gegebenenfalls elektronischer Antrag unterscheiden sich bei den Nachweisen.

Welche Voraussetzungen gelten für „Geburtsurkunde; Beantragung“ in München?

Eine Geburtsurkunde oder einen Registerausdruck bestellst du beim Standesamt, das den Geburtseintrag führt. Das ist normalerweise die Stelle am Geburtsort. Persönlicher, schriftlicher und gegebenenfalls elektronischer Antrag unterscheiden sich bei den Nachweisen.

Der erfasste Datensatz nennt Personen über 16 Jahre. Berechtigt sind die beurkundete Person, Vorfahren und Nachkommen sowie Geschwister mit glaubhaftem berechtigtem Interesse. Die Verwandtschaft musst du darlegen und bei Bedarf belegen. Andere Personen brauchen einen Nachweis des rechtlichen Interesses, etwa ein Nachlassgerichtsschreiben, Urteil oder einen vollstreckbaren Titel.

Welche Unterlagen brauche ich für „Geburtsurkunde; Beantragung“ in München?

Identität und Berechtigung: Beim Besuch brauchst du deinen Personalausweis oder Pass, beim schriftlichen Antrag eine Kopie. Deine Verwandtschaft musst du erläutern und gegebenenfalls belegen. Eine Vertretung bringt die schriftliche Vollmacht, deinen Ausweis oder Pass im Original bzw. als Kopie sowie den eigenen Ausweis oder Pass mit.

Wie läuft „Geburtsurkunde; Beantragung“ in München ab?

Prüfe die Voraussetzungen: Der erfasste Datensatz nennt Personen über 16 Jahre. Berechtigt sind die beurkundete Person, Vorfahren und Nachkommen sowie Geschwister mit glaubhaftem berechtigtem Interesse. Die Verwandtschaft musst du darlegen und bei Bedarf belegen. Andere Personen brauchen einen Nachweis des rechtlichen Interesses, etwa ein Nachlassgerichtsschreiben, Urteil oder einen vollstreckbaren Titel.

Stelle deine Unterlagen zusammen: Identität und Berechtigung Beim Besuch brauchst du deinen Personalausweis oder Pass, beim schriftlichen Antrag eine Kopie. Deine Verwandtschaft musst du erläutern und gegebenenfalls belegen. Eine Vertretung bringt die schriftliche Vollmacht, deinen Ausweis oder Pass im Original bzw. als Kopie sowie den eigenen Ausweis oder Pass mit.

Stelle den Antrag im passenden Verfahren: Persönlich oder schriftlich Erkundige dich vorab nach Gebühren, Zahlarten und möglichem Terminbedarf. Beim Besuch legst du deinen Ausweis vor und zahlst bei der Antragstellung. Eine vertraute Person kann mit Vollmacht und den nötigen Ausweisen bestellen und abholen. Für einen formlosen schriftlichen Antrag nennst du deine Namen, Geburtsdatum und -ort, die Elternnamen und deine Meldeanschrift. Ergänze gegebenenfalls Registernummer und Standesamt sowie

Belege für rechtliches Interesse oder Gebührenbefreiung. Füge deine Ausweiskopie bei. Elektronisch Falls die registerführende Stelle einen Onlineweg anbietet, öffne deren Dienst, identifiziere dich gegebenenfalls per Onlineausweis, gib die Daten ein und lade verlangte Belege hoch.

Beachte Fristen und Bearbeitungszeit: Fristen: Das Standesamt gibt Urkunden und beglaubigte Registerausdrucke bis zu 110 Jahre nach der Beurkundung aus. Ältere Einträge erhältst du beim Archiv der zuständigen Gemeinde. Bearbeitungszeit: Als übliche Dauer sind 2 bis 10 Tage erfasst.

Prüfe die Gebühren: Eine Geburtsurkunde, ein beglaubigter Registerausdruck, eine internationale Geburtsurkunde oder eine Übersetzungshilfe kosten laut Datensatz jeweils 12,00 Euro. Die Übersetzungshilfe ist das mehrsprachige Formular nach Art. 7 der EU-Verordnung Nr. 2016/1191.

Was kostet „Geburtsurkunde; Beantragung“ in München?

Eine Geburtsurkunde, ein beglaubigter Registerausdruck, eine internationale Geburtsurkunde oder eine Übersetzungshilfe kosten laut Datensatz jeweils 12,00 Euro. Die Übersetzungshilfe ist das mehrsprachige Formular nach Art. 7 der EU-Verordnung Nr. 2016/1191.

Welche Fristen gelten für „Geburtsurkunde; Beantragung“ in München?

Das Standesamt gibt Urkunden und beglaubigte Registerausdrucke bis zu 110 Jahre nach der Beurkundung aus. Ältere Einträge erhältst du beim Archiv der zuständigen Gemeinde.

Kann ich „Geburtsurkunde; Beantragung“ in München online erledigen?

Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Geburtsurkunde; Beantragung

Urkunde(n) aus dem Geburtenregister beantragen

Welche Sonderfälle und Ausnahmen gibt es bei „Geburtsurkunde; Beantragung“ in München?

Amtliche Variante: Geburtsurkunde; Beantragung. Die genaue Zuordnung ist hier nicht abschließend erfasst. Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Geburtsurkunde; Beantragung

Wie lange dauert die Bearbeitung für „Geburtsurkunde; Beantragung“ in München?

Als übliche Dauer sind 2 bis 10 Tage erfasst.

Wo finde ich die amtlichen Informationen zu „Geburtsurkunde; Beantragung“ in München?

Die amtlichen Informationen wurden am 4. Oktober 2026 abgerufen. Wir rufen die Quellen monatlich ab und prüfen auf Änderungen.

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