Amtliche Informationen abgerufen: 4. Oktober 2026. Wir übernehmen ausschließlich Angaben zuständiger amtlicher Stellen. Quelle: Landeshauptstadt München: Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung · Landeshauptstadt München: Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung · Landeshauptstadt München: Zulassungsbescheinigung Teil I und II; Beantragung der Änderung der Halterdaten Wir rufen die amtlichen Quellen monatlich ab und prüfen auf Änderungen. Ohne Gewähr, bitte vor Antrag, Termin oder Zahlung direkt bei der Behörde verifizieren.

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Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung

Eine Umschreibung kann bei Kauf, Erbe, Schenkung, Umzug oder Wiederzulassung nötig werden. Davon zu unterscheiden ist eine bloße Berichtigung von Name oder Anschrift. Die erfassten Varianten haben deshalb eigene Unterlagen- und Gebührenangaben.

Für dich aufbereitetStand: 7. Oktober 2026
Kosten
Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung: Für Umzug oder Halterwechsel bei zugelassenem Fahrzeug mit gleichem Kennzeichen sind 23,60 Euro genannt, ohne Kennzeichenmitnahme 30,00 Euro; Wunschkennzeichen zusätzlich 10,20 Euro. Eine Wiederzulassung im selben Bezirk ohne Halterwechsel auf die bei Abmeldung reservierte Nummer kostet 23,00 Euro. Online sind 10,90 bis 13,10 Euro angegeben. Hinzu kommen je nach Vorgang KBA-Gebühren von 1,20 bis 4,40 Euro, Siegel zu je 0,30 Euro, 15,30 Euro für die Erfassung nicht getypter Fahrzeuge und gegebenenfalls Porto. Weitere Fälle können andere Gebühren und Nachweise erfordern. Die Kosten privat gefertigter Kennzeichenschilder sind nicht angegeben. Zulassungsbescheinigung Teil I und II; Beantragung der Änderung der Halterdaten: Für die Berichtigung sind je nach Verwaltungsaufwand Gebühren ab 11,70 Euro genannt.
Fristen
Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung: Das erste Fristenfeld nennt grundsätzlich keine feste Frist, verlangt aber die Beachtung der HU-Frist. Zulassungsbescheinigung Teil I und II; Beantragung der Änderung der Halterdaten: Eine Änderung der Halterdaten musst du unverzüglich bei der Zulassungsstelle beantragen.
Bearbeitungszeit
Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung · Bei der Behörde nachsehen: Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung · Bei der Behörde nachsehen: Zulassungsbescheinigung Teil I und II; Beantragung der Änderung der Halterdaten

Geltungsbereich

  • Eine Umschreibung kann bei Kauf, Erbe, Schenkung, Umzug oder Wiederzulassung nötig werden. Davon zu unterscheiden ist eine bloße Berichtigung von Name oder Anschrift. Die erfassten Varianten haben deshalb eigene Unterlagen- und Gebührenangaben.

Voraussetzungen

  • Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung: Bei einem Umzug brauchst du Teil I; bei einem Kennzeichenwechsel zusätzlich Teil II. Für Halterwechsel oder Wiederzulassung nach Abmeldung ist eine eVB erforderlich. Noch gesiegelte alte Kennzeichen musst du bei Wechsel zur Entwertung vorlegen. Ist die aktuelle HU nicht aus den Papieren erkennbar, brauchst du den Prüfbericht.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II; Beantragung der Änderung der Halterdaten: Melde dich zunächst bei deiner Meldebehörde um. Erst danach können neuer Name oder neue Anschrift in die Fahrzeugpapiere übernommen werden.

Unterlagen

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So gehst du vor

  1. Prüfe die Voraussetzungen: Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung: Bei einem Umzug brauchst du Teil I; bei einem Kennzeichenwechsel zusätzlich Teil II. Für Halterwechsel oder Wiederzulassung nach Abmeldung ist eine eVB erforderlich. Noch gesiegelte alte Kennzeichen musst du bei Wechsel zur Entwertung vorlegen. Ist die aktuelle HU nicht aus den Papieren erkennbar, brauchst du den Prüfbericht. Zulassungsbescheinigung Teil I und II; Beantragung der Änderung der Halterdaten: Melde dich zunächst bei deiner Meldebehörde um. Erst danach können neuer Name oder neue Anschrift in die Fahrzeugpapiere übernommen werden.

  2. Stelle deine Unterlagen zusammen: Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung: Umschreibung oder Wiederzulassung Halte Teile I und II/Fahrzeugpapiere, gegebenenfalls Kaufvertrag oder anderen Verfügungsnachweis, amtlichen Ausweis, Kennzeichen, HU-Bericht und eVB bereit. Je nach Fall kommen das Gutachten eines anerkannten Sachverständigen bzw. technischen Dienstes, Vollmacht und ein SEPA-Mandat bei Wechsel von Halter oder Zulassungsbezirk hinzu. Für minderjährige Haltende wird die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung benötigt. Zulassungsbescheinigung Teil I und II; Beantragung der Änderung der Halterdaten: Berichtigung von Name oder Adresse Für einen neuen Namen brauchst du Teile I und II, für eine neue Adresse Teil I. Wenn noch keine modernen Papiere ausgestellt sind, lege die alten Fahrzeugpapiere vor. Dein Ausweis bzw. Pass mit aktueller Meldebestätigung soll geändert sein; steht dort noch der alte Name, ergänze Heirats- oder Namensänderungsurkunde. Eine Vertretung braucht Vollmacht und Ausweise bzw. Pässe beider Beteiligten; die konkrete Identitätsprüfung beschreibt die zuständige Stelle. Bei Firmen unterscheiden sich die Nachweise: Gewerbean- oder -ummeldung für natürliche Personen, Gewerbeanmeldung und Handelsregister für juristische Personen, bei GbR zusätzlich Gesellschaftsvertrag und Vollmacht der Zeichnungsberechtigten. Dazu kommen gültiger HU-Nachweis und bei Minderjährigen Einverständnis und Ausweise der Sorgeberechtigten.

  3. Stelle den Antrag im passenden Verfahren: Zulassungsbescheinigung Teil I und II; Beantragung der Änderung der Halterdaten: Die erfasste Berichtigung von Teil I/Fahrzeugschein beantragst du persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person. Üblicherweise ist dafür kein Formular nötig; das vorgelegte Dokument wird direkt geändert. Die Behörde informiert automatisch das Hauptzollamt. Für Halterdatenänderungen verweist die Quelle außerdem auf einen Onlinedienst im BayernPortal.

  4. Beachte Fristen und Bearbeitungszeit: Fristen: Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung: Das erste Fristenfeld nennt grundsätzlich keine feste Frist, verlangt aber die Beachtung der HU-Frist. Zulassungsbescheinigung Teil I und II; Beantragung der Änderung der Halterdaten: Eine Änderung der Halterdaten musst du unverzüglich bei der Zulassungsstelle beantragen.

  5. Prüfe die Gebühren: Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung: Für Umzug oder Halterwechsel bei zugelassenem Fahrzeug mit gleichem Kennzeichen sind 23,60 Euro genannt, ohne Kennzeichenmitnahme 30,00 Euro; Wunschkennzeichen zusätzlich 10,20 Euro. Eine Wiederzulassung im selben Bezirk ohne Halterwechsel auf die bei Abmeldung reservierte Nummer kostet 23,00 Euro. Online sind 10,90 bis 13,10 Euro angegeben. Hinzu kommen je nach Vorgang KBA-Gebühren von 1,20 bis 4,40 Euro, Siegel zu je 0,30 Euro, 15,30 Euro für die Erfassung nicht getypter Fahrzeuge und gegebenenfalls Porto. Weitere Fälle können andere Gebühren und Nachweise erfordern. Die Kosten privat gefertigter Kennzeichenschilder sind nicht angegeben. Zulassungsbescheinigung Teil I und II; Beantragung der Änderung der Halterdaten: Für die Berichtigung sind je nach Verwaltungsaufwand Gebühren ab 11,70 Euro genannt.

Varianten und Ausnahmen

  • Amtliche Variante: Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung.

    Das tust du: Prüfe auf der amtlichen Leistungsseite, ob dieser Fall auf dich zutrifft.

  • Amtliche Variante: Zulassungsbescheinigung Teil I und II; Beantragung der Änderung der Halterdaten.

    Das tust du: Prüfe auf der amtlichen Leistungsseite, ob dieser Fall auf dich zutrifft.

Amtliche Quellen und Online-Dienste

Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung

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Zulassungsbescheinigung Teil I und II; Beantragung der Änderung der Halterdaten

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Die 10 wichtigsten Fragen

Was muss ich zu „Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung“ in München wissen?

Eine Umschreibung kann bei Kauf, Erbe, Schenkung, Umzug oder Wiederzulassung nötig werden. Davon zu unterscheiden ist eine bloße Berichtigung von Name oder Anschrift. Die erfassten Varianten haben deshalb eigene Unterlagen- und Gebührenangaben.

Welche Voraussetzungen gelten für „Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung“ in München?

Eine Umschreibung kann bei Kauf, Erbe, Schenkung, Umzug oder Wiederzulassung nötig werden. Davon zu unterscheiden ist eine bloße Berichtigung von Name oder Anschrift. Die erfassten Varianten haben deshalb eigene Unterlagen- und Gebührenangaben.

Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung: Bei einem Umzug brauchst du Teil I; bei einem Kennzeichenwechsel zusätzlich Teil II. Für Halterwechsel oder Wiederzulassung nach Abmeldung ist eine eVB erforderlich. Noch gesiegelte alte Kennzeichen musst du bei Wechsel zur Entwertung vorlegen. Ist die aktuelle HU nicht aus den Papieren erkennbar, brauchst du den Prüfbericht.

Zulassungsbescheinigung Teil I und II; Beantragung der Änderung der Halterdaten: Melde dich zunächst bei deiner Meldebehörde um. Erst danach können neuer Name oder neue Anschrift in die Fahrzeugpapiere übernommen werden.

Welche Unterlagen brauche ich für „Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung“ in München?

Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung:: Umschreibung oder Wiederzulassung Halte Teile I und II/Fahrzeugpapiere, gegebenenfalls Kaufvertrag oder anderen Verfügungsnachweis, amtlichen Ausweis, Kennzeichen, HU-Bericht und eVB bereit. Je nach Fall kommen das Gutachten eines anerkannten Sachverständigen bzw. technischen Dienstes, Vollmacht und ein SEPA-Mandat bei Wechsel von Halter oder Zulassungsbezirk hinzu. Für minderjährige Haltende wird die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung benötigt.

Zulassungsbescheinigung Teil I und II; Beantragung der Änderung der Halterdaten:: Berichtigung von Name oder Adresse Für einen neuen Namen brauchst du Teile I und II, für eine neue Adresse Teil I. Wenn noch keine modernen Papiere ausgestellt sind, lege die alten Fahrzeugpapiere vor. Dein Ausweis bzw. Pass mit aktueller Meldebestätigung soll geändert sein; steht dort noch der alte Name, ergänze Heirats- oder Namensänderungsurkunde. Eine Vertretung braucht Vollmacht und Ausweise bzw. Pässe beider Beteiligten; die konkrete Identitätsprüfung beschreibt die zuständige Stelle. Bei Firmen unterscheiden sich die Nachweise: Gewerbean- oder -ummeldung für natürliche Personen, Gewerbeanmeldung und Handelsregister für juristische Personen, bei GbR zusätzlich Gesellschaftsvertrag und Vollmacht der Zeichnungsberechtigten. Dazu kommen gültiger HU-Nachweis und bei Minderjährigen Einverständnis und Ausweise der Sorgeberechtigten.

Wie läuft „Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung“ in München ab?

Prüfe die Voraussetzungen: Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung: Bei einem Umzug brauchst du Teil I; bei einem Kennzeichenwechsel zusätzlich Teil II. Für Halterwechsel oder Wiederzulassung nach Abmeldung ist eine eVB erforderlich. Noch gesiegelte alte Kennzeichen musst du bei Wechsel zur Entwertung vorlegen. Ist die aktuelle HU nicht aus den Papieren erkennbar, brauchst du den Prüfbericht. Zulassungsbescheinigung Teil I und II; Beantragung der Änderung der

Halterdaten: Melde dich zunächst bei deiner Meldebehörde um. Erst danach können neuer Name oder neue Anschrift in die Fahrzeugpapiere übernommen werden.

Stelle deine Unterlagen zusammen: Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung: Umschreibung oder Wiederzulassung Halte Teile I und II/Fahrzeugpapiere, gegebenenfalls Kaufvertrag oder anderen Verfügungsnachweis, amtlichen Ausweis, Kennzeichen, HU-Bericht und eVB bereit. Je nach Fall kommen das Gutachten eines anerkannten Sachverständigen bzw. technischen Dienstes, Vollmacht und ein SEPA-Mandat bei Wechsel von Halter oder Zulassungsbezirk hinzu. Für minderjährige Haltende

wird die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung benötigt. Zulassungsbescheinigung Teil I und II; Beantragung der Änderung der Halterdaten: Berichtigung von Name oder Adresse Für einen neuen Namen brauchst du Teile I und II, für eine neue Adresse Teil I. Wenn noch keine modernen Papiere ausgestellt sind, lege die alten Fahrzeugpapiere vor. Dein Ausweis bzw. Pass mit aktueller Meldebestätigung soll geändert sein; steht dort noch der alte Name, ergänze Heirats- oder Namensänderungsurkunde. Eine

Vertretung braucht Vollmacht und Ausweise bzw. Pässe beider Beteiligten; die konkrete Identitätsprüfung beschreibt die zuständige Stelle. Bei Firmen unterscheiden sich die Nachweise: Gewerbean- oder -ummeldung für natürliche Personen, Gewerbeanmeldung und Handelsregister für juristische Personen, bei GbR zusätzlich Gesellschaftsvertrag und Vollmacht der Zeichnungsberechtigten. Dazu kommen gültiger HU-Nachweis und bei Minderjährigen Einverständnis und Ausweise der Sorgeberechtigten.

Stelle den Antrag im passenden Verfahren: Zulassungsbescheinigung Teil I und II; Beantragung der Änderung der Halterdaten: Die erfasste Berichtigung von Teil I/Fahrzeugschein beantragst du persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person. Üblicherweise ist dafür kein Formular nötig; das vorgelegte Dokument wird direkt geändert. Die Behörde informiert automatisch das Hauptzollamt. Für Halterdatenänderungen verweist die Quelle außerdem auf einen Onlinedienst im BayernPortal.

Beachte Fristen und Bearbeitungszeit: Fristen: Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung: Das erste Fristenfeld nennt grundsätzlich keine feste Frist, verlangt aber die Beachtung der HU-Frist. Zulassungsbescheinigung Teil I und II; Beantragung der Änderung der Halterdaten: Eine Änderung der Halterdaten musst du unverzüglich bei der Zulassungsstelle beantragen.

Prüfe die Gebühren: Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung: Für Umzug oder Halterwechsel bei zugelassenem Fahrzeug mit gleichem Kennzeichen sind 23,60 Euro genannt, ohne Kennzeichenmitnahme 30,00 Euro; Wunschkennzeichen zusätzlich 10,20 Euro. Eine Wiederzulassung im selben Bezirk ohne Halterwechsel auf die bei Abmeldung reservierte Nummer kostet 23,00 Euro. Online sind 10,90 bis 13,10 Euro angegeben. Hinzu kommen je nach Vorgang KBA-Gebühren von 1,20 bis 4,40 Euro,

Siegel zu je 0,30 Euro, 15,30 Euro für die Erfassung nicht getypter Fahrzeuge und gegebenenfalls Porto. Weitere Fälle können andere Gebühren und Nachweise erfordern. Die Kosten privat gefertigter Kennzeichenschilder sind nicht angegeben. Zulassungsbescheinigung Teil I und II; Beantragung der Änderung der Halterdaten: Für die Berichtigung sind je nach Verwaltungsaufwand Gebühren ab 11,70 Euro genannt.

Was kostet „Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung“ in München?

Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung: Für Umzug oder Halterwechsel bei zugelassenem Fahrzeug mit gleichem Kennzeichen sind 23,60 Euro genannt, ohne Kennzeichenmitnahme 30,00 Euro; Wunschkennzeichen zusätzlich 10,20 Euro. Eine Wiederzulassung im selben Bezirk ohne Halterwechsel auf die bei Abmeldung reservierte Nummer kostet 23,00 Euro. Online sind 10,90 bis 13,10 Euro angegeben. Hinzu kommen je nach Vorgang KBA-Gebühren von 1,20 bis 4,40 Euro, Siegel zu je 0,30 Euro, 15,30 Euro für die Erfassung nicht getypter Fahrzeuge und gegebenenfalls Porto. Weitere Fälle können andere Gebühren und Nachweise erfordern. Die Kosten privat gefertigter Kennzeichenschilder sind nicht angegeben. Zulassungsbescheinigung Teil I und II; Beantragung der Änderung der Halterdaten: Für die Berichtigung sind je nach Verwaltungsaufwand Gebühren ab 11,70 Euro genannt.

Welche Fristen gelten für „Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung“ in München?

Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung: Das erste Fristenfeld nennt grundsätzlich keine feste Frist, verlangt aber die Beachtung der HU-Frist. Zulassungsbescheinigung Teil I und II; Beantragung der Änderung der Halterdaten: Eine Änderung der Halterdaten musst du unverzüglich bei der Zulassungsstelle beantragen.

Kann ich „Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung“ in München online erledigen?
Welche Sonderfälle und Ausnahmen gibt es bei „Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung“ in München?

Amtliche Variante: Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung. Prüfe auf der amtlichen Leistungsseite, ob dieser Fall auf dich zutrifft.

Amtliche Variante: Zulassungsbescheinigung Teil I und II; Beantragung der Änderung der Halterdaten. Prüfe auf der amtlichen Leistungsseite, ob dieser Fall auf dich zutrifft.

Wie lange dauert die Bearbeitung für „Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung“ in München?
Wo finde ich die amtlichen Informationen zu „Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung“ in München?