Wichtig für deinen Fall
Für selbstgenutztes Eigentum gilt der Lastenzuschuss mit anderen Unterlagen.
Amtliche Informationen abgerufen: 28. September 2026. Wir übernehmen ausschließlich Angaben zuständiger amtlicher Stellen. Ohne Gewähr – bitte vor Antrag, Termin oder Zahlung direkt bei der Behörde verifizieren.
Wohnen & Unterstützung · Köln
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mietende und als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt insbesondere von Haushalt, Einkommen und Wohnkosten ab.
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Diese Checkliste gilt für den beschriebenen Standardfall. Für Sonderfälle prüfe bitte die verlinkten amtlichen Informationen.
Deine Auswahl gilt nur für diese geöffnete Seite und wird nicht gespeichert.
Prüfe auf der amtlichen Seite, ob Mietzuschuss oder Lastenzuschuss zu deiner Wohnsituation passt.
Erfasse Haushaltsmitglieder, Einkommen und Wohnkosten vollständig für den individuellen Antrag.
Sammle die für deine Zuschussart genannten Einkommens-, Miet- oder Belastungsnachweise.
Stelle den Antrag online oder auf dem amtlich beschriebenen schriftlichen Weg und bewahre den Nachweis auf.
Für selbstgenutztes Eigentum gilt der Lastenzuschuss mit anderen Unterlagen.
Der Bezug bestimmter anderer Sozialleistungen kann Wohngeld ausschließen.
Haushaltsmitglieder, Einkommen und anrechenbare Wohnkosten werden im Einzelfall bestimmt.
Weiterleistungsanträge sollten rechtzeitig vor Ende des Bewilligungszeitraums gestellt werden.
Hier bereiten wir hilfreiche Erfahrungen anderer vor. Bis die Hinweise nachvollziehbar geprüft sind, bleibt dieser Bereich bewusst leer.
Die Angaben wurden anhand der verlinkten amtlichen Informationen geprüft.
Wohngeld Papierantrag an die zuständige WohngeldstelleSetze deinen Behördengang jetzt beim offiziellen Anbieter fort.