Amtliche Informationen abgerufen: 4. Oktober 2026. Wir übernehmen ausschließlich Angaben zuständiger amtlicher Stellen. Quelle: Freie und Hansestadt Hamburg: Geburtsurkunde oder Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen Wir rufen die amtlichen Quellen monatlich ab und prüfen auf Änderungen. Ohne Gewähr, bitte vor Antrag, Termin oder Zahlung direkt bei der Behörde verifizieren.
Familie & Urkunden · Hamburg
Geburtsurkunde oder Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen
Beim zuständigen Standesamt kannst du eine deutsche oder internationale Geburtsurkunde, eine beglaubigte Registerabschrift oder einen Registerausdruck bestellen. Welche Angaben und Nachweise du brauchst, hängt davon ab, ob du selbst betroffen bist oder für jemand anderen handelst.
- Kosten
- Eine Urkunde bzw. Registerabschrift kostet 19,50 Euro. Jede weitere gleichartige Urkunde im selben Bearbeitungsgang kostet 8,50 Euro. Für Renten- und weitere soziale Zwecke sind Urkunden gebührenfrei. Bei 2 deutschen Geburtsurkunden und einer internationalen Urkunde nennt die Quelle insgesamt 47,50 Euro: zwei Erstausfertigungen zu 19,50 Euro und eine weitere deutsche Urkunde zu 8,50 Euro.
- Fristen
- Verfahren vor Ort: Im erfassten Fristenfeld ist keine feste Frist genannt.
- Bearbeitungszeit
- Verfahren vor Ort: Die Dauer hängt vom Einzelfall ab. Bei einem persönlichen Besuch ist normalerweise eine unmittelbare Ausstellung vorgesehen.
Geltungsbereich
- Beim zuständigen Standesamt kannst du eine deutsche oder internationale Geburtsurkunde, eine beglaubigte Registerabschrift oder einen Registerausdruck bestellen. Welche Angaben und Nachweise du brauchst, hängt davon ab, ob du selbst betroffen bist oder für jemand anderen handelst.
Voraussetzungen
- Verfahren vor Ort: Die Urkunden enthalten persönliche Daten und werden nur an berechtigte Personen ausgegeben. Du musst mindestens 16 Jahre alt sein. Berechtigt sind die beurkundete Person, Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner, Vorfahren und Nachkommen; Geschwister brauchen ein berechtigtes Interesse. Andere Personen, auch Tante oder Onkel, müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, etwa mit einem Nachlassgerichtsschreiben. Eine dritte Person darf mit Vollmacht einer berechtigten Person
- beantragen.
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So gehst du vor
Prüfe die Voraussetzungen: Verfahren vor Ort: Die Urkunden enthalten persönliche Daten und werden nur an berechtigte Personen ausgegeben. Du musst mindestens 16 Jahre alt sein. Berechtigt sind die beurkundete Person, Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner, Vorfahren und Nachkommen; Geschwister brauchen ein berechtigtes Interesse. Andere Personen, auch Tante oder Onkel, müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, etwa mit einem Nachlassgerichtsschreiben. Eine dritte Person darf mit Vollmacht einer berechtigten Person beantragen.
Stelle deine Unterlagen zusammen: Verfahren vor Ort: Identität und gegebenenfalls Vollmacht Halte Personalausweis oder Pass bereit; für einen schriftlichen Antrag als Kopie, online erfolgt die elektronische Identifizierung mit dem neuen Personalausweis. Für Antrag oder Abholung in Vertretung brauchst du die schriftliche Vollmacht und das Ausweisdokument der berechtigten Person. Wenn du weder selbst betroffen noch zu den genannten Angehörigen gehörst, belege das rechtliche Interesse und gegebenenfalls die Vollmacht.
Stelle den Antrag im passenden Verfahren: Online oder vor Ort Nutze den amtlichen Dienst zur Urkundenanforderung und folge der Dateneingabe. Für einen Besuch oder eine Abholung prüfst du vorher Öffnungszeiten und Terminbedarf des zuständigen Standesamts. Dort weist du dich aus, legst bei Bedarf die Vollmacht vor und zahlst üblicherweise bargeldlos. Schriftlich bestellen Ein formloser Antrag per Post, E-Mail oder Fax soll Urkundenart und Anzahl, Namen, Geburtsdatum und -ort sowie die Namen der Eltern nennen. Ergänze Standesamt und Registernummer, falls bekannt, und die Ausweiskopie. Die Unterlagen werden postalisch zugeschickt; die Gebühren musst du begleichen.
Beachte Fristen und Bearbeitungszeit: Fristen: Verfahren vor Ort: Im erfassten Fristenfeld ist keine feste Frist genannt. Bearbeitungszeit: Verfahren vor Ort: Die Dauer hängt vom Einzelfall ab. Bei einem persönlichen Besuch ist normalerweise eine unmittelbare Ausstellung vorgesehen.
Prüfe die Gebühren: Eine Urkunde bzw. Registerabschrift kostet 19,50 Euro. Jede weitere gleichartige Urkunde im selben Bearbeitungsgang kostet 8,50 Euro. Für Renten- und weitere soziale Zwecke sind Urkunden gebührenfrei. Bei 2 deutschen Geburtsurkunden und einer internationalen Urkunde nennt die Quelle insgesamt 47,50 Euro: zwei Erstausfertigungen zu 19,50 Euro und eine weitere deutsche Urkunde zu 8,50 Euro.
Varianten und Ausnahmen
Wenn der Geburtsort unbekannt ist, kannst du das Generalregister der Hamburger Standesämter schriftlich um Ermittlung der registerführenden Stelle bitten. Bei Geburten vor mehr als 110 Jahren ist das Staatsarchiv genannt. Für seit 2009 in Hamburg beurkundete Personenstandsfälle können alle Hamburger Standesämter weitere Urkunden ausgeben; diese tragen den gesetzlichen Zusatz nach § 67 Absatz 3 Personenstandsgesetz. Der Registerausdruck bzw. die Abschrift ersetzt die zum 01.01.2009 abgeschaffte Abstammungsurkunde. Auch hierfür gilt die Prüfung deiner Berechtigung.
Amtliche Variante: Geburtsurkunde oder Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen. Die genaue Zuordnung ist hier nicht abschließend erfasst. Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Geburtsurkunde oder Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen
Amtliche Quellen und Online-Dienste
Geburtsurkunde oder Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen
Die 10 wichtigsten Fragen
Was muss ich zu „Geburtsurkunde oder Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen“ in Hamburg wissen?
Beim zuständigen Standesamt kannst du eine deutsche oder internationale Geburtsurkunde, eine beglaubigte Registerabschrift oder einen Registerausdruck bestellen. Welche Angaben und Nachweise du brauchst, hängt davon ab, ob du selbst betroffen bist oder für jemand anderen handelst.
Welche Voraussetzungen gelten für „Geburtsurkunde oder Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen“ in Hamburg?
Beim zuständigen Standesamt kannst du eine deutsche oder internationale Geburtsurkunde, eine beglaubigte Registerabschrift oder einen Registerausdruck bestellen. Welche Angaben und Nachweise du brauchst, hängt davon ab, ob du selbst betroffen bist oder für jemand anderen handelst.
Verfahren vor Ort: Die Urkunden enthalten persönliche Daten und werden nur an berechtigte Personen ausgegeben. Du musst mindestens 16 Jahre alt sein. Berechtigt sind die beurkundete Person, Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner, Vorfahren und Nachkommen; Geschwister brauchen ein berechtigtes Interesse. Andere Personen, auch Tante oder Onkel, müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, etwa mit einem Nachlassgerichtsschreiben. Eine dritte Person darf mit Vollmacht einer berechtigten Person
beantragen.
Welche Unterlagen brauche ich für „Geburtsurkunde oder Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen“ in Hamburg?
Verfahren vor Ort:: Identität und gegebenenfalls Vollmacht Halte Personalausweis oder Pass bereit; für einen schriftlichen Antrag als Kopie, online erfolgt die elektronische Identifizierung mit dem neuen Personalausweis. Für Antrag oder Abholung in Vertretung brauchst du die schriftliche Vollmacht und das Ausweisdokument der berechtigten Person. Wenn du weder selbst betroffen noch zu den genannten Angehörigen gehörst, belege das rechtliche Interesse und gegebenenfalls die Vollmacht.
Wie läuft „Geburtsurkunde oder Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen“ in Hamburg ab?
Prüfe die Voraussetzungen: Verfahren vor Ort: Die Urkunden enthalten persönliche Daten und werden nur an berechtigte Personen ausgegeben. Du musst mindestens 16 Jahre alt sein. Berechtigt sind die beurkundete Person, Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner, Vorfahren und Nachkommen; Geschwister brauchen ein berechtigtes Interesse. Andere Personen, auch Tante oder Onkel, müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, etwa mit einem Nachlassgerichtsschreiben. Eine dritte Person darf mit
Vollmacht einer berechtigten Person beantragen.
Stelle deine Unterlagen zusammen: Verfahren vor Ort: Identität und gegebenenfalls Vollmacht Halte Personalausweis oder Pass bereit; für einen schriftlichen Antrag als Kopie, online erfolgt die elektronische Identifizierung mit dem neuen Personalausweis. Für Antrag oder Abholung in Vertretung brauchst du die schriftliche Vollmacht und das Ausweisdokument der berechtigten Person. Wenn du weder selbst betroffen noch zu den genannten Angehörigen gehörst, belege das rechtliche Interesse und
gegebenenfalls die Vollmacht.
Stelle den Antrag im passenden Verfahren: Online oder vor Ort Nutze den amtlichen Dienst zur Urkundenanforderung und folge der Dateneingabe. Für einen Besuch oder eine Abholung prüfst du vorher Öffnungszeiten und Terminbedarf des zuständigen Standesamts. Dort weist du dich aus, legst bei Bedarf die Vollmacht vor und zahlst üblicherweise bargeldlos. Schriftlich bestellen Ein formloser Antrag per Post, E-Mail oder Fax soll Urkundenart und Anzahl, Namen, Geburtsdatum und -ort sowie die Namen der
Eltern nennen. Ergänze Standesamt und Registernummer, falls bekannt, und die Ausweiskopie. Die Unterlagen werden postalisch zugeschickt; die Gebühren musst du begleichen.
Beachte Fristen und Bearbeitungszeit: Fristen: Verfahren vor Ort: Im erfassten Fristenfeld ist keine feste Frist genannt. Bearbeitungszeit: Verfahren vor Ort: Die Dauer hängt vom Einzelfall ab. Bei einem persönlichen Besuch ist normalerweise eine unmittelbare Ausstellung vorgesehen.
Prüfe die Gebühren: Eine Urkunde bzw. Registerabschrift kostet 19,50 Euro. Jede weitere gleichartige Urkunde im selben Bearbeitungsgang kostet 8,50 Euro. Für Renten- und weitere soziale Zwecke sind Urkunden gebührenfrei. Bei 2 deutschen Geburtsurkunden und einer internationalen Urkunde nennt die Quelle insgesamt 47,50 Euro: zwei Erstausfertigungen zu 19,50 Euro und eine weitere deutsche Urkunde zu 8,50 Euro.
Was kostet „Geburtsurkunde oder Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen“ in Hamburg?
Eine Urkunde bzw. Registerabschrift kostet 19,50 Euro. Jede weitere gleichartige Urkunde im selben Bearbeitungsgang kostet 8,50 Euro. Für Renten- und weitere soziale Zwecke sind Urkunden gebührenfrei. Bei 2 deutschen Geburtsurkunden und einer internationalen Urkunde nennt die Quelle insgesamt 47,50 Euro: zwei Erstausfertigungen zu 19,50 Euro und eine weitere deutsche Urkunde zu 8,50 Euro.
Welche Fristen gelten für „Geburtsurkunde oder Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen“ in Hamburg?
Verfahren vor Ort: Im erfassten Fristenfeld ist keine feste Frist genannt.
Kann ich „Geburtsurkunde oder Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen“ in Hamburg online erledigen?
Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Geburtsurkunde oder Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen
Welche Sonderfälle und Ausnahmen gibt es bei „Geburtsurkunde oder Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen“ in Hamburg?
Wenn der Geburtsort unbekannt ist, kannst du das Generalregister der Hamburger Standesämter schriftlich um Ermittlung der registerführenden Stelle bitten. Bei Geburten vor mehr als 110 Jahren ist das Staatsarchiv genannt. Für seit 2009 in Hamburg beurkundete Personenstandsfälle können alle Hamburger Standesämter weitere Urkunden ausgeben; diese tragen den gesetzlichen Zusatz nach § 67 Absatz 3 Personenstandsgesetz. Der Registerausdruck bzw. die Abschrift ersetzt die zum 01.01.2009 abgeschaffte Abstammungsurkunde. Auch hierfür gilt die Prüfung deiner Berechtigung.
Amtliche Variante: Geburtsurkunde oder Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen. Die genaue Zuordnung ist hier nicht abschließend erfasst. Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Geburtsurkunde oder Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen
Wie lange dauert die Bearbeitung für „Geburtsurkunde oder Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen“ in Hamburg?
Verfahren vor Ort: Die Dauer hängt vom Einzelfall ab. Bei einem persönlichen Besuch ist normalerweise eine unmittelbare Ausstellung vorgesehen.
Wo finde ich die amtlichen Informationen zu „Geburtsurkunde oder Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen“ in Hamburg?
Die amtlichen Informationen wurden am 4. Oktober 2026 abgerufen. Wir rufen die Quellen monatlich ab und prüfen auf Änderungen.
Geburtsurkunde oder Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen