Amtliche Informationen abgerufen: 4. Oktober 2026. Wir übernehmen ausschließlich Angaben zuständiger amtlicher Stellen. Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Grundsicherungsgeld beantragen · Freie und Hansestadt Hamburg: Grundsicherungsgeld beantragen Wir rufen die amtlichen Quellen monatlich ab und prüfen auf Änderungen. Ohne Gewähr, bitte vor Antrag, Termin oder Zahlung direkt bei der Behörde verifizieren.

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Grundsicherungsgeld beantragen (bisher Bürgergeld)

Wenn dein Einkommen und Vermögen den notwendigen Lebensunterhalt nicht decken, kann eine Leistung des Jobcenters in Betracht kommen. Sie heißt inzwischen Grundsicherungsgeld; der frühere Name ist Bürgergeld. Der Antrag und die Nachweise richten sich nach deiner persönlichen Situation. Die hier zusammengefassten Bedingungen stammen aus dem erfassten Leistungsdatensatz; die aktuelle BA-Seite ist zusätzlich verlinkt.

Für dich aufbereitetStand: 7. Oktober 2026
Kosten
Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Grundsicherungsgeld beantragen · Bei der Behörde nachsehen: Grundsicherungsgeld beantragen
Fristen
Eine feste Antragsfrist ist im Datensatz nicht genannt. Der Antrag bestimmt aber den Leistungsbeginn: Zahlungen sind dort erst ab dem Antragsmonat vorgesehen. Wenn Arbeitslosengeld ausläuft, kümmere dich deshalb möglichst vorher um den Antrag.
Bearbeitungszeit
Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Grundsicherungsgeld beantragen · Bei der Behörde nachsehen: Grundsicherungsgeld beantragen

Geltungsbereich

  • Wenn dein Einkommen und Vermögen den notwendigen Lebensunterhalt nicht decken, kann eine Leistung des Jobcenters in Betracht kommen. Sie heißt inzwischen Grundsicherungsgeld; der frühere Name ist Bürgergeld. Der Antrag und die Nachweise richten sich nach deiner persönlichen Situation. Die hier zusammengefassten Bedingungen stammen aus dem erfassten Leistungsdatensatz; die aktuelle BA-Seite ist zusätzlich verlinkt.

Voraussetzungen

  • Alter, Erwerbsfähigkeit und Bedarf Der erfasste Datensatz nennt ein Mindestalter von 15 Jahren und eine Arbeitsfähigkeit von wenigstens 3 Stunden am Tag. Die Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung darf noch nicht erreicht sein. Für Geburtsjahrgänge nach 1963 werden 67 Jahre genannt; für Jahrgänge vor 1964 verweist die Quelle auf die Tabelle in § 7a SGB II. Du musst in Deutschland leben. Dein eigenes Einkommen und Vermögen, zumutbare Erwerbstätigkeit und vorrangige Leistungen dürfen
  • den Bedarf von dir und den nicht erwerbsfähigen Mitgliedern deiner Bedarfsgemeinschaft nicht decken. Berücksichtigt werden auch Ansprüche gegen andere Stellen oder Personen, etwa Wohngeld oder Unterhalt gegenüber einem früheren Ehepartner bzw. einem Elternteil deines Kindes. Mögliche vorrangige Ansprüche musst du klären.

Unterlagen

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So gehst du vor

  1. Prüfe die Voraussetzungen: Alter, Erwerbsfähigkeit und Bedarf Der erfasste Datensatz nennt ein Mindestalter von 15 Jahren und eine Arbeitsfähigkeit von wenigstens 3 Stunden am Tag. Die Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung darf noch nicht erreicht sein. Für Geburtsjahrgänge nach 1963 werden 67 Jahre genannt; für Jahrgänge vor 1964 verweist die Quelle auf die Tabelle in § 7a SGB II. Du musst in Deutschland leben. Dein eigenes Einkommen und Vermögen, zumutbare Erwerbstätigkeit und vorrangige Leistungen dürfen den Bedarf von dir und den nicht erwerbsfähigen Mitgliedern deiner Bedarfsgemeinschaft nicht decken. Berücksichtigt werden auch Ansprüche gegen andere Stellen oder Personen, etwa Wohngeld oder Unterhalt gegenüber einem früheren Ehepartner bzw. einem Elternteil deines Kindes. Mögliche vorrangige Ansprüche musst du klären.

  2. Stelle deine Unterlagen zusammen: Nachweise zu deiner Lebenssituation Bereite die Antragsformulare und deinen Personalausweis vor; alternativ einen gültigen Pass mit aktueller Meldebescheinigung und gegebenenfalls deinen Aufenthaltstitel. Belege Einkommen, Vermögen und regelmäßige Ausgaben. Dazu können Lohnunterlagen, Kontoauszüge zu Rente, Krankengeld, Kindergeld oder Unterhalt, Nachweise über Sparguthaben, Aktien, Wertpapiere und Bausparverträge sowie Miet-, Heizkosten- und Versicherungsunterlagen gehören. Falls du schon Leistungen bekommen hast, lege Bewilligungsbescheid und Leistungsnachweise auch eines anderen Jobcenters bereit. Nach dem Ende einer Beschäftigung sind außerdem Arbeitspapiere, Kündigung oder Erklärung zur Aufgabe der Arbeit und die vom Arbeitgeber ausgefüllte Arbeitsbescheinigung relevant.

  3. Stelle den Antrag im passenden Verfahren: Antrag beim zuständigen Jobcenter Orientiere dich an deinem gewöhnlichen Aufenthalts- oder Meldeort. Du kannst die Formulare persönlich, über das Internet oder auf Anfrage telefonisch bzw. per E-Mail erhalten. Das Jobcenter bespricht deine Situation und bietet Hilfe beim Ausfüllen; auch deutschsprachige Ausfüllhinweise stehen bereit. Reiche den Antrag mit den Nachweisen zu Miete, Heiz- und Nebenkosten, Einkommen und Vermögen ein. Die schriftliche Entscheidung kommt beim Papierverfahren per Post. Onlineweg Öffne den amtlichen Antrag der Bundesagentur für Arbeit, beantworte die Fragen und lade vorhandene Nachweise hoch. Fehlende Nachweise kannst du später ergänzen oder auf Aufforderung nachreichen. Die Entscheidung erhältst du per Post oder im Onlinezugang.

  4. Beachte Fristen und Bearbeitungszeit: Fristen: Eine feste Antragsfrist ist im Datensatz nicht genannt. Der Antrag bestimmt aber den Leistungsbeginn: Zahlungen sind dort erst ab dem Antragsmonat vorgesehen. Wenn Arbeitslosengeld ausläuft, kümmere dich deshalb möglichst vorher um den Antrag.

  5. Prüfe die Gebühren: Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Grundsicherungsgeld beantragen · Bei der Behörde nachsehen: Grundsicherungsgeld beantragen

Varianten und Ausnahmen

Amtliche Quellen und Online-Dienste

Grundsicherungsgeld beantragen

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Die 10 wichtigsten Fragen

Was muss ich zu „Grundsicherungsgeld beantragen (bisher Bürgergeld)“ in Hamburg wissen?

Wenn dein Einkommen und Vermögen den notwendigen Lebensunterhalt nicht decken, kann eine Leistung des Jobcenters in Betracht kommen. Sie heißt inzwischen Grundsicherungsgeld; der frühere Name ist Bürgergeld. Der Antrag und die Nachweise richten sich nach deiner persönlichen Situation. Die hier zusammengefassten Bedingungen stammen aus dem erfassten Leistungsdatensatz; die aktuelle BA-Seite ist zusätzlich verlinkt.

Welche Voraussetzungen gelten für „Grundsicherungsgeld beantragen (bisher Bürgergeld)“ in Hamburg?

Wenn dein Einkommen und Vermögen den notwendigen Lebensunterhalt nicht decken, kann eine Leistung des Jobcenters in Betracht kommen. Sie heißt inzwischen Grundsicherungsgeld; der frühere Name ist Bürgergeld. Der Antrag und die Nachweise richten sich nach deiner persönlichen Situation. Die hier zusammengefassten Bedingungen stammen aus dem erfassten Leistungsdatensatz; die aktuelle BA-Seite ist zusätzlich verlinkt.

Alter, Erwerbsfähigkeit und Bedarf Der erfasste Datensatz nennt ein Mindestalter von 15 Jahren und eine Arbeitsfähigkeit von wenigstens 3 Stunden am Tag. Die Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung darf noch nicht erreicht sein. Für Geburtsjahrgänge nach 1963 werden 67 Jahre genannt; für Jahrgänge vor 1964 verweist die Quelle auf die Tabelle in § 7a SGB II. Du musst in Deutschland leben. Dein eigenes Einkommen und Vermögen, zumutbare Erwerbstätigkeit und vorrangige Leistungen dürfen

den Bedarf von dir und den nicht erwerbsfähigen Mitgliedern deiner Bedarfsgemeinschaft nicht decken. Berücksichtigt werden auch Ansprüche gegen andere Stellen oder Personen, etwa Wohngeld oder Unterhalt gegenüber einem früheren Ehepartner bzw. einem Elternteil deines Kindes. Mögliche vorrangige Ansprüche musst du klären.

Welche Unterlagen brauche ich für „Grundsicherungsgeld beantragen (bisher Bürgergeld)“ in Hamburg?

Nachweise zu deiner Lebenssituation: Bereite die Antragsformulare und deinen Personalausweis vor; alternativ einen gültigen Pass mit aktueller Meldebescheinigung und gegebenenfalls deinen Aufenthaltstitel. Belege Einkommen, Vermögen und regelmäßige Ausgaben. Dazu können Lohnunterlagen, Kontoauszüge zu Rente, Krankengeld, Kindergeld oder Unterhalt, Nachweise über Sparguthaben, Aktien, Wertpapiere und Bausparverträge sowie Miet-, Heizkosten- und Versicherungsunterlagen gehören. Falls du schon Leistungen bekommen hast, lege Bewilligungsbescheid und Leistungsnachweise auch eines anderen Jobcenters bereit. Nach dem Ende einer Beschäftigung sind außerdem Arbeitspapiere, Kündigung oder Erklärung zur Aufgabe der Arbeit und die vom Arbeitgeber ausgefüllte Arbeitsbescheinigung relevant.

Wie läuft „Grundsicherungsgeld beantragen (bisher Bürgergeld)“ in Hamburg ab?

Prüfe die Voraussetzungen: Alter, Erwerbsfähigkeit und Bedarf Der erfasste Datensatz nennt ein Mindestalter von 15 Jahren und eine Arbeitsfähigkeit von wenigstens 3 Stunden am Tag. Die Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung darf noch nicht erreicht sein. Für Geburtsjahrgänge nach 1963 werden 67 Jahre genannt; für Jahrgänge vor 1964 verweist die Quelle auf die Tabelle in § 7a SGB II. Du musst in Deutschland leben. Dein eigenes Einkommen und Vermögen, zumutbare Erwerbstätigkeit und

vorrangige Leistungen dürfen den Bedarf von dir und den nicht erwerbsfähigen Mitgliedern deiner Bedarfsgemeinschaft nicht decken. Berücksichtigt werden auch Ansprüche gegen andere Stellen oder Personen, etwa Wohngeld oder Unterhalt gegenüber einem früheren Ehepartner bzw. einem Elternteil deines Kindes. Mögliche vorrangige Ansprüche musst du klären.

Stelle deine Unterlagen zusammen: Nachweise zu deiner Lebenssituation Bereite die Antragsformulare und deinen Personalausweis vor; alternativ einen gültigen Pass mit aktueller Meldebescheinigung und gegebenenfalls deinen Aufenthaltstitel. Belege Einkommen, Vermögen und regelmäßige Ausgaben. Dazu können Lohnunterlagen, Kontoauszüge zu Rente, Krankengeld, Kindergeld oder Unterhalt, Nachweise über Sparguthaben, Aktien, Wertpapiere und Bausparverträge sowie Miet-, Heizkosten- und

Versicherungsunterlagen gehören. Falls du schon Leistungen bekommen hast, lege Bewilligungsbescheid und Leistungsnachweise auch eines anderen Jobcenters bereit. Nach dem Ende einer Beschäftigung sind außerdem Arbeitspapiere, Kündigung oder Erklärung zur Aufgabe der Arbeit und die vom Arbeitgeber ausgefüllte Arbeitsbescheinigung relevant.

Stelle den Antrag im passenden Verfahren: Antrag beim zuständigen Jobcenter Orientiere dich an deinem gewöhnlichen Aufenthalts- oder Meldeort. Du kannst die Formulare persönlich, über das Internet oder auf Anfrage telefonisch bzw. per E-Mail erhalten. Das Jobcenter bespricht deine Situation und bietet Hilfe beim Ausfüllen; auch deutschsprachige Ausfüllhinweise stehen bereit. Reiche den Antrag mit den Nachweisen zu Miete, Heiz- und Nebenkosten, Einkommen und Vermögen ein. Die schriftliche

Entscheidung kommt beim Papierverfahren per Post. Onlineweg Öffne den amtlichen Antrag der Bundesagentur für Arbeit, beantworte die Fragen und lade vorhandene Nachweise hoch. Fehlende Nachweise kannst du später ergänzen oder auf Aufforderung nachreichen. Die Entscheidung erhältst du per Post oder im Onlinezugang.

Beachte Fristen und Bearbeitungszeit: Fristen: Eine feste Antragsfrist ist im Datensatz nicht genannt. Der Antrag bestimmt aber den Leistungsbeginn: Zahlungen sind dort erst ab dem Antragsmonat vorgesehen. Wenn Arbeitslosengeld ausläuft, kümmere dich deshalb möglichst vorher um den Antrag.

Prüfe die Gebühren: Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Grundsicherungsgeld beantragen · Bei der Behörde nachsehen: Grundsicherungsgeld beantragen

Was kostet „Grundsicherungsgeld beantragen (bisher Bürgergeld)“ in Hamburg?

Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Grundsicherungsgeld beantragen · Bei der Behörde nachsehen: Grundsicherungsgeld beantragen

Welche Fristen gelten für „Grundsicherungsgeld beantragen (bisher Bürgergeld)“ in Hamburg?

Eine feste Antragsfrist ist im Datensatz nicht genannt. Der Antrag bestimmt aber den Leistungsbeginn: Zahlungen sind dort erst ab dem Antragsmonat vorgesehen. Wenn Arbeitslosengeld ausläuft, kümmere dich deshalb möglichst vorher um den Antrag.

Kann ich „Grundsicherungsgeld beantragen (bisher Bürgergeld)“ in Hamburg online erledigen?
Welche Sonderfälle und Ausnahmen gibt es bei „Grundsicherungsgeld beantragen (bisher Bürgergeld)“ in Hamburg?

Amtliche Variante: Grundsicherungsgeld beantragen. Die genaue Zuordnung ist hier nicht abschließend erfasst. Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Grundsicherungsgeld beantragen · Bei der Behörde nachsehen: Grundsicherungsgeld beantragen

Wie lange dauert die Bearbeitung für „Grundsicherungsgeld beantragen (bisher Bürgergeld)“ in Hamburg?

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Wo finde ich die amtlichen Informationen zu „Grundsicherungsgeld beantragen (bisher Bürgergeld)“ in Hamburg?

Die amtlichen Informationen wurden am 4. Oktober 2026 abgerufen. Wir rufen die Quellen monatlich ab und prüfen auf Änderungen.

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