Amtliche Informationen abgerufen: 4. Oktober 2026. Wir übernehmen ausschließlich Angaben zuständiger amtlicher Stellen. Quelle: Freie und Hansestadt Hamburg: Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen Wir rufen die amtlichen Quellen monatlich ab und prüfen auf Änderungen. Ohne Gewähr, bitte vor Antrag, Termin oder Zahlung direkt bei der Behörde verifizieren.

Auto & Verkehr · Hamburg

Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

Dein Neufahrzeug braucht vor der Nutzung im Straßenverkehr eine erste Zulassung. In Hamburg gibt es dafür einen Terminweg beim LBV und, für geeignete Fälle, den Online-Dienst i-Kfz. Die erfassten Onlinehinweise sind teilweise allgemein und ergeben keine vollständige Erstzulassungs-Checkliste.

Für dich aufbereitetStand: 7. Oktober 2026
Kosten
Online-Verfahren: Für den Onlineweg sind 9,30 bis 44,60 Euro nach der GebOSt genannt. Verfahren vor Ort: Am Schalter sind 26,30 bis 60,00 Euro erfasst. Den konkreten Betrag bestimmt die Behörde anhand deiner vollständigen Unterlagen.
Fristen
Online-Verfahren: Das Online-Fristenfeld betrifft Änderungen an Fahrzeug- oder Halterdaten: Diese musst du unverzüglich mit Teil I melden. Eine konkrete Erstzulassungsfrist ergibt sich daraus nicht. Verfahren vor Ort: Für die Schaltervariante nennt die Quelle keine feste Frist.
Bearbeitungszeit
Online-Verfahren: Online ist je nach Vorgang eine unmittelbare Bearbeitung oder eine Dauer bis zu 14 Arbeitstagen beschrieben. Bereits entwertete Teile I bzw. II werden anschließend gegebenenfalls mit den Plaketten per Post geschickt. Verfahren vor Ort: Beim Besuch ist normalerweise eine unmittelbare Neuzulassung vorgesehen.

Geltungsbereich

  • Dein Neufahrzeug braucht vor der Nutzung im Straßenverkehr eine erste Zulassung. In Hamburg gibt es dafür einen Terminweg beim LBV und, für geeignete Fälle, den Online-Dienst i-Kfz. Die erfassten Onlinehinweise sind teilweise allgemein und ergeben keine vollständige Erstzulassungs-Checkliste.

Voraussetzungen

  • Online-Verfahren: Das Onlinefeld nennt eine Registrierung, ohne den benötigten Zugang näher zu beschreiben. Prüfe die Anforderungen im amtlichen Dienst.
  • Verfahren vor Ort: Du musst ein Neufahrzeug besitzen und mit Hauptwohnsitz in Hamburg gemeldet sein. Für Unternehmen oder Gewerbetreibende muss dort der Betriebs- oder Niederlassungssitz liegen.

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So gehst du vor

  1. Prüfe die Voraussetzungen: Online-Verfahren: Das Onlinefeld nennt eine Registrierung, ohne den benötigten Zugang näher zu beschreiben. Prüfe die Anforderungen im amtlichen Dienst. Verfahren vor Ort: Du musst ein Neufahrzeug besitzen und mit Hauptwohnsitz in Hamburg gemeldet sein. Für Unternehmen oder Gewerbetreibende muss dort der Betriebs- oder Niederlassungssitz liegen.

  2. Stelle deine Unterlagen zusammen: Online-Verfahren: Das Online-Unterlagenfeld enthält nur die Pflicht, Änderungen an Fahrzeug- oder Halterdaten unverzüglich mit Teil I zu melden. Eine vollständige Liste für die Erstzulassung fehlt hier. Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Verfahren vor Ort: Unterlagen für den Besuch Nimm Personalausweis, eAT oder Pass mit aktueller Meldebestätigung, den vom Hersteller ausgefüllten Teil II/Fahrzeugbrief, COC/EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, eVB-Code und Terminbestätigung mit. Das SEPA-Kombimandat für die Steuer ist im Original nötig; zahlt jemand anderes, ergänze dessen Ausweiskopie. Für ein Wohnmobil wird Kaufvertrag oder Rechnung im Original verlangt. Eine Vertretung braucht Originalvollmacht, deine Ausweiskopie und den eigenen Originalausweis. Firmen oder Vereine legen zusätzlich ihren Register- bzw. Organisationsnachweis vor. Der LBV kann eine Vorführung zur Fahrzeugidentifizierung verlangen. Bei gleichzeitiger Abmeldung deines bisherigen Fahrzeugs brauchst du auch dessen Abmeldeunterlagen. Bei der Behörde nachsehen: Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

  3. Stelle den Antrag im passenden Verfahren: Wähle bei der LBV-Terminbuchung die Fahrzeugzulassung und die passende Art: Neufahrzeug ohne Wohnmobil, neues Wohnmobil oder Neufahrzeug mit gleichzeitiger Abmeldung. Bestätige den Termin per E-Mail-Link, bring Nachweise und Bestätigung mit und melde dich vor Ort per QR-Code an. Nach dem Aufruf wird die Zulassung bearbeitet. Alternativ nennt die Quelle den amtlichen Online-Dienst i-Kfz; prüfe dort die Eignung deines Falls.

  4. Beachte Fristen und Bearbeitungszeit: Fristen: Online-Verfahren: Das Online-Fristenfeld betrifft Änderungen an Fahrzeug- oder Halterdaten: Diese musst du unverzüglich mit Teil I melden. Eine konkrete Erstzulassungsfrist ergibt sich daraus nicht. Verfahren vor Ort: Für die Schaltervariante nennt die Quelle keine feste Frist. Bearbeitungszeit: Online-Verfahren: Online ist je nach Vorgang eine unmittelbare Bearbeitung oder eine Dauer bis zu 14 Arbeitstagen beschrieben. Bereits entwertete Teile I bzw. II werden anschließend gegebenenfalls mit den Plaketten per Post geschickt. Verfahren vor Ort: Beim Besuch ist normalerweise eine unmittelbare Neuzulassung vorgesehen.

  5. Prüfe die Gebühren: Online-Verfahren: Für den Onlineweg sind 9,30 bis 44,60 Euro nach der GebOSt genannt. Verfahren vor Ort: Am Schalter sind 26,30 bis 60,00 Euro erfasst. Den konkreten Betrag bestimmt die Behörde anhand deiner vollständigen Unterlagen.

Varianten und Ausnahmen

  • Digitale Voraussetzungen und Ausschlüsse Genannt sind Sicherheitscodes für Teil I und Kennzeichen ab 01.01.2015 sowie Teil II ab 01.01.2018. Der Onlinehinweis schließt rote, Kurzzeit-, Ausfuhr- und Wechselkennzeichen aus, ebenso Vollmachtsanträge, Firmenzulassungen, technische Änderungen und Anträge ohne Hamburger Hauptwohnsitz.

  • Wenn Eigentum und Halterschaft verschieden sind, etwa beim Leasing, musst du dem LBV sagen, auf wen das Fahrzeug zugelassen werden soll.

  • Amtliche Variante: Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen. Die genaue Zuordnung ist hier nicht abschließend erfasst. Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

Amtliche Quellen und Online-Dienste

Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) - Zulassung

Die 10 wichtigsten Fragen

Was muss ich zu „Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen“ in Hamburg wissen?

Dein Neufahrzeug braucht vor der Nutzung im Straßenverkehr eine erste Zulassung. In Hamburg gibt es dafür einen Terminweg beim LBV und, für geeignete Fälle, den Online-Dienst i-Kfz. Die erfassten Onlinehinweise sind teilweise allgemein und ergeben keine vollständige Erstzulassungs-Checkliste.

Welche Voraussetzungen gelten für „Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen“ in Hamburg?

Dein Neufahrzeug braucht vor der Nutzung im Straßenverkehr eine erste Zulassung. In Hamburg gibt es dafür einen Terminweg beim LBV und, für geeignete Fälle, den Online-Dienst i-Kfz. Die erfassten Onlinehinweise sind teilweise allgemein und ergeben keine vollständige Erstzulassungs-Checkliste.

Online-Verfahren: Das Onlinefeld nennt eine Registrierung, ohne den benötigten Zugang näher zu beschreiben. Prüfe die Anforderungen im amtlichen Dienst.

Verfahren vor Ort: Du musst ein Neufahrzeug besitzen und mit Hauptwohnsitz in Hamburg gemeldet sein. Für Unternehmen oder Gewerbetreibende muss dort der Betriebs- oder Niederlassungssitz liegen.

Welche Unterlagen brauche ich für „Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen“ in Hamburg?

Online-Verfahren:: Das Online-Unterlagenfeld enthält nur die Pflicht, Änderungen an Fahrzeug- oder Halterdaten unverzüglich mit Teil I zu melden. Eine vollständige Liste für die Erstzulassung fehlt hier. Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

Verfahren vor Ort:: Unterlagen für den Besuch Nimm Personalausweis, eAT oder Pass mit aktueller Meldebestätigung, den vom Hersteller ausgefüllten Teil II/Fahrzeugbrief, COC/EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, eVB-Code und Terminbestätigung mit. Das SEPA-Kombimandat für die Steuer ist im Original nötig; zahlt jemand anderes, ergänze dessen Ausweiskopie. Für ein Wohnmobil wird Kaufvertrag oder Rechnung im Original verlangt. Eine Vertretung braucht Originalvollmacht, deine Ausweiskopie und den eigenen Originalausweis. Firmen oder Vereine legen zusätzlich ihren Register- bzw. Organisationsnachweis vor. Der LBV kann eine Vorführung zur Fahrzeugidentifizierung verlangen. Bei gleichzeitiger Abmeldung deines bisherigen Fahrzeugs brauchst du auch dessen Abmeldeunterlagen.

Wie läuft „Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen“ in Hamburg ab?

Prüfe die Voraussetzungen: Online-Verfahren: Das Onlinefeld nennt eine Registrierung, ohne den benötigten Zugang näher zu beschreiben. Prüfe die Anforderungen im amtlichen Dienst. Verfahren vor Ort: Du musst ein Neufahrzeug besitzen und mit Hauptwohnsitz in Hamburg gemeldet sein. Für Unternehmen oder Gewerbetreibende muss dort der Betriebs- oder Niederlassungssitz liegen.

Stelle deine Unterlagen zusammen: Online-Verfahren: Das Online-Unterlagenfeld enthält nur die Pflicht, Änderungen an Fahrzeug- oder Halterdaten unverzüglich mit Teil I zu melden. Eine vollständige Liste für die Erstzulassung fehlt hier. Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Verfahren vor Ort: Unterlagen für den Besuch Nimm Personalausweis, eAT oder Pass mit aktueller Meldebestätigung, den vom Hersteller ausgefüllten Teil Bei der Behörde nachsehen: Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

II/Fahrzeugbrief, COC/EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, eVB-Code und Terminbestätigung mit. Das SEPA-Kombimandat für die Steuer ist im Original nötig; zahlt jemand anderes, ergänze dessen Ausweiskopie. Für ein Wohnmobil wird Kaufvertrag oder Rechnung im Original verlangt. Eine Vertretung braucht Originalvollmacht, deine Ausweiskopie und den eigenen Originalausweis. Firmen oder Vereine legen zusätzlich ihren Register- bzw. Organisationsnachweis vor. Der LBV kann eine Vorführung zur

Fahrzeugidentifizierung verlangen. Bei gleichzeitiger Abmeldung deines bisherigen Fahrzeugs brauchst du auch dessen Abmeldeunterlagen.

Stelle den Antrag im passenden Verfahren: Wähle bei der LBV-Terminbuchung die Fahrzeugzulassung und die passende Art: Neufahrzeug ohne Wohnmobil, neues Wohnmobil oder Neufahrzeug mit gleichzeitiger Abmeldung. Bestätige den Termin per E-Mail-Link, bring Nachweise und Bestätigung mit und melde dich vor Ort per QR-Code an. Nach dem Aufruf wird die Zulassung bearbeitet. Alternativ nennt die Quelle den amtlichen Online-Dienst i-Kfz; prüfe dort die Eignung deines Falls.

Beachte Fristen und Bearbeitungszeit: Fristen: Online-Verfahren: Das Online-Fristenfeld betrifft Änderungen an Fahrzeug- oder Halterdaten: Diese musst du unverzüglich mit Teil I melden. Eine konkrete Erstzulassungsfrist ergibt sich daraus nicht. Verfahren vor Ort: Für die Schaltervariante nennt die Quelle keine feste Frist. Bearbeitungszeit: Online-Verfahren: Online ist je nach Vorgang eine unmittelbare Bearbeitung oder eine Dauer bis zu 14 Arbeitstagen beschrieben. Bereits entwertete Teile

I bzw. II werden anschließend gegebenenfalls mit den Plaketten per Post geschickt. Verfahren vor Ort: Beim Besuch ist normalerweise eine unmittelbare Neuzulassung vorgesehen.

Prüfe die Gebühren: Online-Verfahren: Für den Onlineweg sind 9,30 bis 44,60 Euro nach der GebOSt genannt. Verfahren vor Ort: Am Schalter sind 26,30 bis 60,00 Euro erfasst. Den konkreten Betrag bestimmt die Behörde anhand deiner vollständigen Unterlagen.

Was kostet „Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen“ in Hamburg?

Online-Verfahren: Für den Onlineweg sind 9,30 bis 44,60 Euro nach der GebOSt genannt. Verfahren vor Ort: Am Schalter sind 26,30 bis 60,00 Euro erfasst. Den konkreten Betrag bestimmt die Behörde anhand deiner vollständigen Unterlagen.

Welche Fristen gelten für „Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen“ in Hamburg?

Online-Verfahren: Das Online-Fristenfeld betrifft Änderungen an Fahrzeug- oder Halterdaten: Diese musst du unverzüglich mit Teil I melden. Eine konkrete Erstzulassungsfrist ergibt sich daraus nicht. Verfahren vor Ort: Für die Schaltervariante nennt die Quelle keine feste Frist.

Kann ich „Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen“ in Hamburg online erledigen?
Welche Sonderfälle und Ausnahmen gibt es bei „Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen“ in Hamburg?

Digitale Voraussetzungen und Ausschlüsse Genannt sind Sicherheitscodes für Teil I und Kennzeichen ab 01.01.2015 sowie Teil II ab 01.01.2018. Der Onlinehinweis schließt rote, Kurzzeit-, Ausfuhr- und Wechselkennzeichen aus, ebenso Vollmachtsanträge, Firmenzulassungen, technische Änderungen und Anträge ohne Hamburger Hauptwohnsitz.

Wenn Eigentum und Halterschaft verschieden sind, etwa beim Leasing, musst du dem LBV sagen, auf wen das Fahrzeug zugelassen werden soll.

Amtliche Variante: Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen. Die genaue Zuordnung ist hier nicht abschließend erfasst. Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

Wie lange dauert die Bearbeitung für „Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen“ in Hamburg?

Online-Verfahren: Online ist je nach Vorgang eine unmittelbare Bearbeitung oder eine Dauer bis zu 14 Arbeitstagen beschrieben. Bereits entwertete Teile I bzw. II werden anschließend gegebenenfalls mit den Plaketten per Post geschickt. Verfahren vor Ort: Beim Besuch ist normalerweise eine unmittelbare Neuzulassung vorgesehen.

Wo finde ich die amtlichen Informationen zu „Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen“ in Hamburg?

Die amtlichen Informationen wurden am 4. Oktober 2026 abgerufen. Wir rufen die Quellen monatlich ab und prüfen auf Änderungen.

Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen