Amtliche Informationen abgerufen: 4. Oktober 2026. Wir übernehmen ausschließlich Angaben zuständiger amtlicher Stellen. Quelle: Landeshauptstadt Düsseldorf: Unterhaltsvorschuss Wir rufen die amtlichen Quellen monatlich ab und prüfen auf Änderungen. Ohne Gewähr, bitte vor Antrag, Termin oder Zahlung direkt bei der Behörde verifizieren.
Familie & Unterstützung · Düsseldorf
Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss kann dein minderjähriges Kind unterstützen, wenn der andere Elternteil nicht ausreichend oder regelmäßig Unterhalt zahlt. Die Vorschussstelle prüft eure familiäre Situation und ab zwölf Jahren zusätzliche Einkommens- und Leistungsbedingungen.
- Kosten
- Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Unterhaltsvorschuss
- Fristen
- Grundsätzlich beginnt die Zahlung im Antragsmonat. Für den davorliegenden Monat ist eine rückwirkende Zahlung möglich, wenn die Voraussetzungen bereits vorlagen und du den anderen Elternteil schon zur Zahlung aufgefordert hattest. Reiche den Antrag deshalb möglichst bald ein.
- Bearbeitungszeit
- Eine konkrete Düsseldorfer Bearbeitungsdauer ist nicht erfasst. Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Unterhaltsvorschuss
Geltungsbereich
- Unterhaltsvorschuss kann dein minderjähriges Kind unterstützen, wenn der andere Elternteil nicht ausreichend oder regelmäßig Unterhalt zahlt. Die Vorschussstelle prüft eure familiäre Situation und ab zwölf Jahren zusätzliche Einkommens- und Leistungsbedingungen.
Voraussetzungen
- Dein Kind muss jünger als 18 Jahre sein, seinen Lebensmittelpunkt in deinem Haushalt in Deutschland haben und keinen, unregelmäßigen oder unter dem gesetzlichen Mindestunterhalt liegenden Unterhalt bekommen. Es braucht die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein entsprechendes Aufenthaltsrecht. Gemeinsames Sorgerecht oder eine Beteiligung des anderen Elternteils an der Betreuung schließen die Leistung nicht automatisch aus; die überwiegende Erziehungsverantwortung muss bei dir liegen. Für Kinder
- von zwölf bis 17 Jahren gelten zusätzliche Bedingungen. Sie dürfen ihren Bedarf nicht aus eigenem Einkommen, Vermögen oder zumutbarer Arbeit, etwa einer Ausbildungsvergütung, decken können. Außerdem dürfen sie keine SGB-II-Leistungen benötigen, müssen durch den Vorschuss davon unabhängig werden oder du musst bei gleichzeitigem SGB-II-Bezug mindestens 600 Euro brutto monatlich ohne Kindergeld haben. Für Alleinerziehende ohne solche Leistungen nennt die Quelle keine Einkommensgrenze. Kein
- Anspruch besteht insbesondere beim Zusammenleben mit dem anderen Elternteil, beim Lebensmittelpunkt des Kindes beim anderen Elternteil oder wenn du mit einem neuen Ehe- beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner zusammenlebst. Eine nicht dauerhaft getrennte Ehe oder gemeinsame Erziehung trotz getrennter Haushalte kann die Einstufung als alleinerziehend ausschließen. Du musst Angaben zum anderen Elternteil machen und bei Vaterschaftsfeststellung und Aufenthaltsermittlung mitwirken.
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So gehst du vor
Prüfe die Voraussetzungen: Dein Kind muss jünger als 18 Jahre sein, seinen Lebensmittelpunkt in deinem Haushalt in Deutschland haben und keinen, unregelmäßigen oder unter dem gesetzlichen Mindestunterhalt liegenden Unterhalt bekommen. Es braucht die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein entsprechendes Aufenthaltsrecht. Gemeinsames Sorgerecht oder eine Beteiligung des anderen Elternteils an der Betreuung schließen die Leistung nicht automatisch aus; die überwiegende Erziehungsverantwortung muss bei dir liegen. Für Kinder von zwölf bis 17 Jahren gelten zusätzliche Bedingungen. Sie dürfen ihren Bedarf nicht aus eigenem Einkommen, Vermögen oder zumutbarer Arbeit, etwa einer Ausbildungsvergütung, decken können. Außerdem dürfen sie keine SGB-II-Leistungen benötigen, müssen durch den Vorschuss davon unabhängig werden oder du musst bei gleichzeitigem SGB-II-Bezug mindestens 600 Euro brutto monatlich ohne Kindergeld haben. Für Alleinerziehende ohne solche Leistungen nennt die Quelle keine Einkommensgrenze. Kein Anspruch besteht insbesondere beim Zusammenleben mit dem anderen Elternteil, beim Lebensmittelpunkt des Kindes beim anderen Elternteil oder wenn du mit einem neuen Ehe- beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner zusammenlebst. Eine nicht dauerhaft getrennte Ehe oder gemeinsame Erziehung trotz getrennter Haushalte kann die Einstufung als alleinerziehend ausschließen. Du musst Angaben zum anderen Elternteil machen und bei Vaterschaftsfeststellung und Aufenthaltsermittlung mitwirken.
Stelle deine Unterlagen zusammen: Antrag, Identitäts- und Unterhaltsnachweise Reiche einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Papierantrag oder Onlineantrag ein. Online ist eine elektronische Signatur nötig; alternativ unterschreibst du den Mantelbogen im Original und sendest ihn per Post oder Fax. Füge eine Kopie der Geburtsurkunde, deinen Personalausweis und gegebenenfalls den gültigen Aufenthaltstitel bei. Bei Auskunftssperre brauchst du für dich und jedes Kind eine Aufenthaltsbescheinigung, die du kostenlos im Bürgerbüro bekommst. Je nach Fall werden Scheidungsurteil oder Trennungsnachweis, vorhandene Anwaltsschreiben, Vaterschaftsanerkennung oder gerichtliche Feststellung und vorhandene Unterhaltstitel beziehungsweise Nachweise der Zustellung entsprechender Anträge benötigt. Lege vorhandene Schreiben über Unterhaltsforderungen mit Zustellbeleg bei. Auch der Steuerklassenwechsel bei getrennten Ehegatten, Kindergeld und Einkommen des Kindes wie Unterhalt, Rente oder Ausbildungsvergütung sind zu belegen. Ab zwölf Jahren wird bei laufendem Leistungsbezug der vollständige aktuelle Jobcenterbescheid verlangt, ab 15 Jahren eine Schulbescheinigung. Gegebenenfalls brauchst du die Sterbeurkunde des anderen Elternteils und den Nachweis der Waisenleistungen. Weitere Unterlagen können sich aus dem Formular ergeben.
Stelle den Antrag im passenden Verfahren: Prüfe das amtliche Onlineangebot deiner Vorschussstelle. Wenn es verfügbar ist, führt es dich durch die für deinen Fall relevanten Fragen; du kannst Daten zwischenspeichern und Nachweise hochladen. Beachte dabei die örtlichen Vorgaben zur elektronischen Signatur beziehungsweise zum unterschriebenen Mantelbogen. Alternativ lade das Papierformular herunter oder hole es bei der Vorschussstelle ab. Fülle es aus, unterschreibe es, füge Nachweiskopien bei und sende oder übergib die Unterlagen der Stelle. Den Bescheid erhältst du laut erfasstem Verfahren per Post.
Beachte Fristen und Bearbeitungszeit: Fristen: Grundsätzlich beginnt die Zahlung im Antragsmonat. Für den davorliegenden Monat ist eine rückwirkende Zahlung möglich, wenn die Voraussetzungen bereits vorlagen und du den anderen Elternteil schon zur Zahlung aufgefordert hattest. Reiche den Antrag deshalb möglichst bald ein. Bearbeitungszeit: Eine konkrete Düsseldorfer Bearbeitungsdauer ist nicht erfasst. Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Unterhaltsvorschuss
Prüfe die Gebühren: Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Unterhaltsvorschuss
Varianten und Ausnahmen
Amtliche Variante: Unterhaltsvorschuss. Die genaue Zuordnung ist hier nicht abschließend erfasst. Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Unterhaltsvorschuss
Amtliche Quellen und Online-Dienste
Die 10 wichtigsten Fragen
Was muss ich zu „Unterhaltsvorschuss“ in Düsseldorf wissen?
Unterhaltsvorschuss kann dein minderjähriges Kind unterstützen, wenn der andere Elternteil nicht ausreichend oder regelmäßig Unterhalt zahlt. Die Vorschussstelle prüft eure familiäre Situation und ab zwölf Jahren zusätzliche Einkommens- und Leistungsbedingungen.
Welche Voraussetzungen gelten für „Unterhaltsvorschuss“ in Düsseldorf?
Unterhaltsvorschuss kann dein minderjähriges Kind unterstützen, wenn der andere Elternteil nicht ausreichend oder regelmäßig Unterhalt zahlt. Die Vorschussstelle prüft eure familiäre Situation und ab zwölf Jahren zusätzliche Einkommens- und Leistungsbedingungen.
Dein Kind muss jünger als 18 Jahre sein, seinen Lebensmittelpunkt in deinem Haushalt in Deutschland haben und keinen, unregelmäßigen oder unter dem gesetzlichen Mindestunterhalt liegenden Unterhalt bekommen. Es braucht die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein entsprechendes Aufenthaltsrecht. Gemeinsames Sorgerecht oder eine Beteiligung des anderen Elternteils an der Betreuung schließen die Leistung nicht automatisch aus; die überwiegende Erziehungsverantwortung muss bei dir liegen. Für Kinder
von zwölf bis 17 Jahren gelten zusätzliche Bedingungen. Sie dürfen ihren Bedarf nicht aus eigenem Einkommen, Vermögen oder zumutbarer Arbeit, etwa einer Ausbildungsvergütung, decken können. Außerdem dürfen sie keine SGB-II-Leistungen benötigen, müssen durch den Vorschuss davon unabhängig werden oder du musst bei gleichzeitigem SGB-II-Bezug mindestens 600 Euro brutto monatlich ohne Kindergeld haben. Für Alleinerziehende ohne solche Leistungen nennt die Quelle keine Einkommensgrenze. Kein
Anspruch besteht insbesondere beim Zusammenleben mit dem anderen Elternteil, beim Lebensmittelpunkt des Kindes beim anderen Elternteil oder wenn du mit einem neuen Ehe- beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner zusammenlebst. Eine nicht dauerhaft getrennte Ehe oder gemeinsame Erziehung trotz getrennter Haushalte kann die Einstufung als alleinerziehend ausschließen. Du musst Angaben zum anderen Elternteil machen und bei Vaterschaftsfeststellung und Aufenthaltsermittlung mitwirken.
Welche Unterlagen brauche ich für „Unterhaltsvorschuss“ in Düsseldorf?
Antrag, Identitäts- und Unterhaltsnachweise: Reiche einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Papierantrag oder Onlineantrag ein. Online ist eine elektronische Signatur nötig; alternativ unterschreibst du den Mantelbogen im Original und sendest ihn per Post oder Fax. Füge eine Kopie der Geburtsurkunde, deinen Personalausweis und gegebenenfalls den gültigen Aufenthaltstitel bei. Bei Auskunftssperre brauchst du für dich und jedes Kind eine Aufenthaltsbescheinigung, die du kostenlos im Bürgerbüro bekommst. Je nach Fall werden Scheidungsurteil oder Trennungsnachweis, vorhandene Anwaltsschreiben, Vaterschaftsanerkennung oder gerichtliche Feststellung und vorhandene Unterhaltstitel beziehungsweise Nachweise der Zustellung entsprechender Anträge benötigt. Lege vorhandene Schreiben über Unterhaltsforderungen mit Zustellbeleg bei. Auch der Steuerklassenwechsel bei getrennten Ehegatten, Kindergeld und Einkommen des Kindes wie Unterhalt, Rente oder Ausbildungsvergütung sind zu belegen. Ab zwölf Jahren wird bei laufendem Leistungsbezug der vollständige aktuelle Jobcenterbescheid verlangt, ab 15 Jahren eine Schulbescheinigung. Gegebenenfalls brauchst du die Sterbeurkunde des anderen Elternteils und den Nachweis der Waisenleistungen. Weitere Unterlagen können sich aus dem Formular ergeben.
Wie läuft „Unterhaltsvorschuss“ in Düsseldorf ab?
Prüfe die Voraussetzungen: Dein Kind muss jünger als 18 Jahre sein, seinen Lebensmittelpunkt in deinem Haushalt in Deutschland haben und keinen, unregelmäßigen oder unter dem gesetzlichen Mindestunterhalt liegenden Unterhalt bekommen. Es braucht die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein entsprechendes Aufenthaltsrecht. Gemeinsames Sorgerecht oder eine Beteiligung des anderen Elternteils an der Betreuung schließen die Leistung nicht automatisch aus; die überwiegende Erziehungsverantwortung muss
bei dir liegen. Für Kinder von zwölf bis 17 Jahren gelten zusätzliche Bedingungen. Sie dürfen ihren Bedarf nicht aus eigenem Einkommen, Vermögen oder zumutbarer Arbeit, etwa einer Ausbildungsvergütung, decken können. Außerdem dürfen sie keine SGB-II-Leistungen benötigen, müssen durch den Vorschuss davon unabhängig werden oder du musst bei gleichzeitigem SGB-II-Bezug mindestens 600 Euro brutto monatlich ohne Kindergeld haben. Für Alleinerziehende ohne solche Leistungen nennt die Quelle keine
Einkommensgrenze. Kein Anspruch besteht insbesondere beim Zusammenleben mit dem anderen Elternteil, beim Lebensmittelpunkt des Kindes beim anderen Elternteil oder wenn du mit einem neuen Ehe- beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner zusammenlebst. Eine nicht dauerhaft getrennte Ehe oder gemeinsame Erziehung trotz getrennter Haushalte kann die Einstufung als alleinerziehend ausschließen. Du musst Angaben zum anderen Elternteil machen und bei Vaterschaftsfeststellung und Aufenthaltsermittlung
mitwirken.
Stelle deine Unterlagen zusammen: Antrag, Identitäts- und Unterhaltsnachweise Reiche einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Papierantrag oder Onlineantrag ein. Online ist eine elektronische Signatur nötig; alternativ unterschreibst du den Mantelbogen im Original und sendest ihn per Post oder Fax. Füge eine Kopie der Geburtsurkunde, deinen Personalausweis und gegebenenfalls den gültigen Aufenthaltstitel bei. Bei Auskunftssperre brauchst du für dich und jedes Kind eine
Aufenthaltsbescheinigung, die du kostenlos im Bürgerbüro bekommst. Je nach Fall werden Scheidungsurteil oder Trennungsnachweis, vorhandene Anwaltsschreiben, Vaterschaftsanerkennung oder gerichtliche Feststellung und vorhandene Unterhaltstitel beziehungsweise Nachweise der Zustellung entsprechender Anträge benötigt. Lege vorhandene Schreiben über Unterhaltsforderungen mit Zustellbeleg bei. Auch der Steuerklassenwechsel bei getrennten Ehegatten, Kindergeld und Einkommen des Kindes wie Unterhalt,
Rente oder Ausbildungsvergütung sind zu belegen. Ab zwölf Jahren wird bei laufendem Leistungsbezug der vollständige aktuelle Jobcenterbescheid verlangt, ab 15 Jahren eine Schulbescheinigung. Gegebenenfalls brauchst du die Sterbeurkunde des anderen Elternteils und den Nachweis der Waisenleistungen. Weitere Unterlagen können sich aus dem Formular ergeben.
Stelle den Antrag im passenden Verfahren: Prüfe das amtliche Onlineangebot deiner Vorschussstelle. Wenn es verfügbar ist, führt es dich durch die für deinen Fall relevanten Fragen; du kannst Daten zwischenspeichern und Nachweise hochladen. Beachte dabei die örtlichen Vorgaben zur elektronischen Signatur beziehungsweise zum unterschriebenen Mantelbogen. Alternativ lade das Papierformular herunter oder hole es bei der Vorschussstelle ab. Fülle es aus, unterschreibe es, füge Nachweiskopien bei und
sende oder übergib die Unterlagen der Stelle. Den Bescheid erhältst du laut erfasstem Verfahren per Post.
Beachte Fristen und Bearbeitungszeit: Fristen: Grundsätzlich beginnt die Zahlung im Antragsmonat. Für den davorliegenden Monat ist eine rückwirkende Zahlung möglich, wenn die Voraussetzungen bereits vorlagen und du den anderen Elternteil schon zur Zahlung aufgefordert hattest. Reiche den Antrag deshalb möglichst bald ein. Bearbeitungszeit: Eine konkrete Düsseldorfer Bearbeitungsdauer ist nicht erfasst. Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Unterhaltsvorschuss
Prüfe die Gebühren: Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Unterhaltsvorschuss
Was kostet „Unterhaltsvorschuss“ in Düsseldorf?
Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Unterhaltsvorschuss
Welche Fristen gelten für „Unterhaltsvorschuss“ in Düsseldorf?
Grundsätzlich beginnt die Zahlung im Antragsmonat. Für den davorliegenden Monat ist eine rückwirkende Zahlung möglich, wenn die Voraussetzungen bereits vorlagen und du den anderen Elternteil schon zur Zahlung aufgefordert hattest. Reiche den Antrag deshalb möglichst bald ein.
Kann ich „Unterhaltsvorschuss“ in Düsseldorf online erledigen?
Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Unterhaltsvorschuss
Welche Sonderfälle und Ausnahmen gibt es bei „Unterhaltsvorschuss“ in Düsseldorf?
Amtliche Variante: Unterhaltsvorschuss. Die genaue Zuordnung ist hier nicht abschließend erfasst. Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Unterhaltsvorschuss
Wie lange dauert die Bearbeitung für „Unterhaltsvorschuss“ in Düsseldorf?
Eine konkrete Düsseldorfer Bearbeitungsdauer ist nicht erfasst. Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Unterhaltsvorschuss
Wo finde ich die amtlichen Informationen zu „Unterhaltsvorschuss“ in Düsseldorf?
Die amtlichen Informationen wurden am 4. Oktober 2026 abgerufen. Wir rufen die Quellen monatlich ab und prüfen auf Änderungen.