Amtliche Informationen abgerufen: 4. Oktober 2026. Wir übernehmen ausschließlich Angaben zuständiger amtlicher Stellen. Quelle: Land Berlin: Elterngeld beantragen Wir rufen die amtlichen Quellen monatlich ab und prüfen auf Änderungen. Ohne Gewähr, bitte vor Antrag, Termin oder Zahlung direkt bei der Behörde verifizieren.

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Elterngeld beantragen

Elterngeld gleicht einen Teil des Einkommens aus, das während der Betreuung deines Kindes wegfällt. Beantragen kannst du es ab der Geburt; rückwirkend werden höchstens drei Lebensmonate vor dem Antrag berücksichtigt. Beim Basiselterngeld stehen grundsätzlich 12 Monatsbeträge innerhalb der ersten 14 Lebensmonate zur Verfügung. Wenn mindestens ein Elternteil nach der Geburt weniger Erwerbseinkommen hat, können zwei weitere Monate hinzukommen. Pro Elternteil sind mindestens zwei und höchstens zwölf Basismonate vorgesehen. Beide können Basiselterngeld normalerweise nur für einen Monat gleichzeitig und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate beziehen. Für Frühgeburten, Mehrlinge und die in der Quelle genannten Behinderungsfälle bei Neugeborenen oder Geschwistern gelten Ausnahmen. Die Leistung liegt je nach vorherigem Einkommen zwischen 300 und 1.800 Euro; eine Anrechnung auf andere Sozialleistungen ist möglich. Aus einem Basismonat können zwei Monate ElterngeldPlus werden. Ohne

Für dich aufbereitetStand: 7. Oktober 2026
Kosten
Für den Elterngeldantrag nennt die Quelle keine Gebühren.
Fristen
Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Elterngeld beantragen
Bearbeitungszeit
Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Elterngeld beantragen

Geltungsbereich

  • Elterngeld gleicht einen Teil des Einkommens aus, das während der Betreuung deines Kindes wegfällt. Beantragen kannst du es ab der Geburt; rückwirkend werden höchstens drei Lebensmonate vor dem Antrag berücksichtigt. Beim Basiselterngeld stehen grundsätzlich 12 Monatsbeträge innerhalb der ersten 14 Lebensmonate zur Verfügung. Wenn mindestens ein Elternteil nach der Geburt weniger Erwerbseinkommen hat, können zwei weitere Monate hinzukommen. Pro Elternteil sind mindestens zwei und höchstens
  • zwölf Basismonate vorgesehen. Beide können Basiselterngeld normalerweise nur für einen Monat gleichzeitig und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate beziehen. Für Frühgeburten, Mehrlinge und die in der Quelle genannten Behinderungsfälle bei Neugeborenen oder Geschwistern gelten Ausnahmen. Die Leistung liegt je nach vorherigem Einkommen zwischen 300 und 1.800 Euro; eine Anrechnung auf andere Sozialleistungen ist möglich. Aus einem Basismonat können zwei Monate ElterngeldPlus werden. Ohne
  • Einkommen nach der Geburt beträgt der monatliche Plusbetrag die Hälfte des Basisbetrags; Teilzeiteinkommen beeinflusst die Berechnung. So kann der Bezug über den 14. Lebensmonat hinausreichen. Basis und Plus lassen sich kombinieren; der amtliche Rechner unterstützt die Planung. Für den Partnerschaftsbonus nennt die Quelle zwei bis vier aufeinanderfolgende Lebensmonate mit gleichzeitiger Erwerbstätigkeit beider Eltern von jeweils 24 bis 32 Wochenstunden. Dann sind je Elternteil bis zu vier
  • weitere Plusmonate möglich. Auch Alleinerziehende können den Bonus bekommen. Die Einkommensgrenzen hängen vom Geburtsdatum ab.

Voraussetzungen

  • Kind, Betreuung und Haushalt Du betreust das Kind selbst und lebst mit ihm zusammen in Berlin, wo du auch gemeldet bist. Leibliche Eltern sowie Eltern von Stief-, Adoptiv- oder zur Adoption aufgenommenen Kindern können anspruchsberechtigt sein. Verwandte zweiten oder dritten Grades kommen in Betracht, wenn die Eltern wegen schwerer Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod nicht betreuen können. Deine Erwerbsarbeit darf 32 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Einkommensgrenze Der Datensatz
  • enthält die frühere Grenze von 300.000 Euro zu versteuerndem Einkommen beider zusammenlebender Eltern im Jahr vor der Geburt. Für Geburten seit 01.04.2024 nennt er 200.000 Euro, ab 01.04.2025 175.000 Euro; diese neueren Grenzen betreffen auch Alleinerziehende nach der beschriebenen Übersicht. Bei Auslandseinkünften gelten zusätzliche Regeln. Digitaler Antrag und spätere Änderungen Für den Onlineantrag brauchst du eine BundID. Die empfohlene Ausweis-Anmeldung nutzt die aktivierte eID-Funktion,
  • eine sechsstellige PIN, AusweisApp und Kartenlesegerät oder Android-/iOS-Smartphone; als Dokument kommen Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel in Betracht. Die BundID bietet außerdem Elster-Zertifikat sowie Benutzername/Passwort. Änderungen etwa an Bezugszeit oder Bankverbindung meldest du mit dem Berliner Änderungsantrag.

Unterlagen

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So gehst du vor

  1. Prüfe die Voraussetzungen: Kind, Betreuung und Haushalt Du betreust das Kind selbst und lebst mit ihm zusammen in Berlin, wo du auch gemeldet bist. Leibliche Eltern sowie Eltern von Stief-, Adoptiv- oder zur Adoption aufgenommenen Kindern können anspruchsberechtigt sein. Verwandte zweiten oder dritten Grades kommen in Betracht, wenn die Eltern wegen schwerer Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod nicht betreuen können. Deine Erwerbsarbeit darf 32 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Einkommensgrenze Der Datensatz enthält die frühere Grenze von 300.000 Euro zu versteuerndem Einkommen beider zusammenlebender Eltern im Jahr vor der Geburt. Für Geburten seit 01.04.2024 nennt er 200.000 Euro, ab 01.04.2025 175.000 Euro; diese neueren Grenzen betreffen auch Alleinerziehende nach der beschriebenen Übersicht. Bei Auslandseinkünften gelten zusätzliche Regeln. Digitaler Antrag und spätere Änderungen Für den Onlineantrag brauchst du eine BundID. Die empfohlene Ausweis-Anmeldung nutzt die aktivierte eID-Funktion, eine sechsstellige PIN, AusweisApp und Kartenlesegerät oder Android-/iOS-Smartphone; als Dokument kommen Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel in Betracht. Die BundID bietet außerdem Elster-Zertifikat sowie Benutzername/Passwort. Änderungen etwa an Bezugszeit oder Bankverbindung meldest du mit dem Berliner Änderungsantrag.

  2. Stelle deine Unterlagen zusammen: Passendes Formular und persönliche Nachweise Wähle das Formular danach aus, ob dein Kind vor oder ab dem 1. April 2025 geboren wurde. Online lassen sich Antragsdaten, Nachweise und Unterschrift vollständig digital einreichen; halte den Onlineausweis bereit. Beim Postweg müssen beide Eltern unterschreiben. Den Änderungsantrag reichst du schriftlich per Post ein. Benötigt werden die Identitätsdokumente beider Eltern, bei Pässen einschließlich der letzten Meldebescheinigung, und die besondere Geburtsurkunde für Elterngeld im Original. Ergänze für jeden Elternteil die Erklärung zum bisherigen Einkommen. Ausländische Antragstellende brauchen zudem Meldebescheinigung und Aufenthaltstitel. Einkommen und Mutterschutz Bei Beschäftigten werden Einkommensbelege für die 12 Monate vor der Geburt benötigt; bei Müttern mit Mutterschaftsgeld zählen die zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Für Selbstständigkeit oder Mischeinkünfte ist der Steuerbescheid des Vorjahrs vorgesehen, ersatzweise EÜR oder eine nachvollziehbare Darlegung des Einkommens. Reiche die Krankenkassenbescheinigung über Bezug und Höhe des Mutterschaftsgeldes ein. Der mögliche elektronische Abruf war laut erfasstem Berliner Hinweis technisch noch nicht fertig; sende den Nachweis deshalb zusammen mit Geburtsurkunde und Einkommensbelegen mit, sonst kann eine Nachforderung folgen. Hinzu kommen gegebenenfalls der Arbeitgebernachweis über den Zuschuss und Gehaltsbelege während der Schutzfrist. Im Beamtenverhältnis werden Dienstbezüge und Dauer des Mutterschutzes bescheinigt. Elternzeit und Teilzeitarbeit Lege bei Beschäftigung die Elternzeitvereinbarung vor. Arbeitest du während des Bezugs, brauchst du eine Bestätigung über Arbeitszeit und erwartetes Einkommen für den gesamten Bezugszeitraum: vom Arbeitgeber oder bei Selbstständigkeit als eigene Erklärung.

  3. Stelle den Antrag im passenden Verfahren: Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Elterngeld beantragen

  4. Beachte Fristen und Bearbeitungszeit: Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Elterngeld beantragen

  5. Prüfe die Gebühren: Für den Elterngeldantrag nennt die Quelle keine Gebühren.

Varianten und Ausnahmen

Amtliche Quellen und Online-Dienste

Elterngeld beantragen

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Die 10 wichtigsten Fragen

Was muss ich zu „Elterngeld beantragen“ in Berlin wissen?

Elterngeld gleicht einen Teil des Einkommens aus, das während der Betreuung deines Kindes wegfällt. Beantragen kannst du es ab der Geburt; rückwirkend werden höchstens drei Lebensmonate vor dem Antrag berücksichtigt. Beim Basiselterngeld stehen grundsätzlich 12 Monatsbeträge innerhalb der ersten 14 Lebensmonate zur Verfügung. Wenn mindestens ein Elternteil nach der Geburt weniger Erwerbseinkommen hat, können zwei weitere Monate hinzukommen. Pro Elternteil sind mindestens zwei und höchstens zwölf Basismonate vorgesehen. Beide können Basiselterngeld normalerweise nur für einen Monat gleichzeitig und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate beziehen. Für Frühgeburten, Mehrlinge und die in der Quelle genannten Behinderungsfälle bei Neugeborenen oder Geschwistern gelten Ausnahmen. Die Leistung liegt je nach vorherigem Einkommen zwischen 300 und 1.800 Euro; eine Anrechnung auf andere Sozialleistungen ist möglich. Aus einem Basismonat können zwei Monate ElterngeldPlus werden. Ohne

Welche Voraussetzungen gelten für „Elterngeld beantragen“ in Berlin?

Elterngeld gleicht einen Teil des Einkommens aus, das während der Betreuung deines Kindes wegfällt. Beantragen kannst du es ab der Geburt; rückwirkend werden höchstens drei Lebensmonate vor dem Antrag berücksichtigt. Beim Basiselterngeld stehen grundsätzlich 12 Monatsbeträge innerhalb der ersten 14 Lebensmonate zur Verfügung. Wenn mindestens ein Elternteil nach der Geburt weniger Erwerbseinkommen hat, können zwei weitere Monate hinzukommen. Pro Elternteil sind mindestens zwei und höchstens

zwölf Basismonate vorgesehen. Beide können Basiselterngeld normalerweise nur für einen Monat gleichzeitig und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate beziehen. Für Frühgeburten, Mehrlinge und die in der Quelle genannten Behinderungsfälle bei Neugeborenen oder Geschwistern gelten Ausnahmen. Die Leistung liegt je nach vorherigem Einkommen zwischen 300 und 1.800 Euro; eine Anrechnung auf andere Sozialleistungen ist möglich. Aus einem Basismonat können zwei Monate ElterngeldPlus werden. Ohne

Einkommen nach der Geburt beträgt der monatliche Plusbetrag die Hälfte des Basisbetrags; Teilzeiteinkommen beeinflusst die Berechnung. So kann der Bezug über den 14. Lebensmonat hinausreichen. Basis und Plus lassen sich kombinieren; der amtliche Rechner unterstützt die Planung. Für den Partnerschaftsbonus nennt die Quelle zwei bis vier aufeinanderfolgende Lebensmonate mit gleichzeitiger Erwerbstätigkeit beider Eltern von jeweils 24 bis 32 Wochenstunden. Dann sind je Elternteil bis zu vier

weitere Plusmonate möglich. Auch Alleinerziehende können den Bonus bekommen. Die Einkommensgrenzen hängen vom Geburtsdatum ab.

Kind, Betreuung und Haushalt Du betreust das Kind selbst und lebst mit ihm zusammen in Berlin, wo du auch gemeldet bist. Leibliche Eltern sowie Eltern von Stief-, Adoptiv- oder zur Adoption aufgenommenen Kindern können anspruchsberechtigt sein. Verwandte zweiten oder dritten Grades kommen in Betracht, wenn die Eltern wegen schwerer Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod nicht betreuen können. Deine Erwerbsarbeit darf 32 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Einkommensgrenze Der Datensatz

enthält die frühere Grenze von 300.000 Euro zu versteuerndem Einkommen beider zusammenlebender Eltern im Jahr vor der Geburt. Für Geburten seit 01.04.2024 nennt er 200.000 Euro, ab 01.04.2025 175.000 Euro; diese neueren Grenzen betreffen auch Alleinerziehende nach der beschriebenen Übersicht. Bei Auslandseinkünften gelten zusätzliche Regeln. Digitaler Antrag und spätere Änderungen Für den Onlineantrag brauchst du eine BundID. Die empfohlene Ausweis-Anmeldung nutzt die aktivierte eID-Funktion,

eine sechsstellige PIN, AusweisApp und Kartenlesegerät oder Android-/iOS-Smartphone; als Dokument kommen Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel in Betracht. Die BundID bietet außerdem Elster-Zertifikat sowie Benutzername/Passwort. Änderungen etwa an Bezugszeit oder Bankverbindung meldest du mit dem Berliner Änderungsantrag.

Welche Unterlagen brauche ich für „Elterngeld beantragen“ in Berlin?

Passendes Formular und persönliche Nachweise: Wähle das Formular danach aus, ob dein Kind vor oder ab dem 1. April 2025 geboren wurde. Online lassen sich Antragsdaten, Nachweise und Unterschrift vollständig digital einreichen; halte den Onlineausweis bereit. Beim Postweg müssen beide Eltern unterschreiben. Den Änderungsantrag reichst du schriftlich per Post ein. Benötigt werden die Identitätsdokumente beider Eltern, bei Pässen einschließlich der letzten Meldebescheinigung, und die besondere Geburtsurkunde für Elterngeld im Original. Ergänze für jeden Elternteil die Erklärung zum bisherigen Einkommen. Ausländische Antragstellende brauchen zudem Meldebescheinigung und Aufenthaltstitel. Einkommen und Mutterschutz Bei Beschäftigten werden Einkommensbelege für die 12 Monate vor der Geburt benötigt; bei Müttern mit Mutterschaftsgeld zählen die zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Für Selbstständigkeit oder Mischeinkünfte ist der Steuerbescheid des Vorjahrs vorgesehen, ersatzweise EÜR oder eine nachvollziehbare Darlegung des Einkommens. Reiche die Krankenkassenbescheinigung über Bezug und Höhe des Mutterschaftsgeldes ein. Der mögliche elektronische Abruf war laut erfasstem Berliner Hinweis technisch noch nicht fertig; sende den Nachweis deshalb zusammen mit Geburtsurkunde und Einkommensbelegen mit, sonst kann eine Nachforderung folgen. Hinzu kommen gegebenenfalls der Arbeitgebernachweis über den Zuschuss und Gehaltsbelege während der Schutzfrist. Im Beamtenverhältnis werden Dienstbezüge und Dauer des Mutterschutzes bescheinigt. Elternzeit und Teilzeitarbeit Lege bei Beschäftigung die Elternzeitvereinbarung vor. Arbeitest du während des Bezugs, brauchst du eine Bestätigung über Arbeitszeit und erwartetes Einkommen für den gesamten Bezugszeitraum: vom Arbeitgeber oder bei Selbstständigkeit als eigene Erklärung.

Wie läuft „Elterngeld beantragen“ in Berlin ab?

Prüfe die Voraussetzungen: Kind, Betreuung und Haushalt Du betreust das Kind selbst und lebst mit ihm zusammen in Berlin, wo du auch gemeldet bist. Leibliche Eltern sowie Eltern von Stief-, Adoptiv- oder zur Adoption aufgenommenen Kindern können anspruchsberechtigt sein. Verwandte zweiten oder dritten Grades kommen in Betracht, wenn die Eltern wegen schwerer Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod nicht betreuen können. Deine Erwerbsarbeit darf 32 Stunden wöchentlich nicht überschreiten.

Einkommensgrenze Der Datensatz enthält die frühere Grenze von 300.000 Euro zu versteuerndem Einkommen beider zusammenlebender Eltern im Jahr vor der Geburt. Für Geburten seit 01.04.2024 nennt er 200.000 Euro, ab 01.04.2025 175.000 Euro; diese neueren Grenzen betreffen auch Alleinerziehende nach der beschriebenen Übersicht. Bei Auslandseinkünften gelten zusätzliche Regeln. Digitaler Antrag und spätere Änderungen Für den Onlineantrag brauchst du eine BundID. Die empfohlene Ausweis-Anmeldung

nutzt die aktivierte eID-Funktion, eine sechsstellige PIN, AusweisApp und Kartenlesegerät oder Android-/iOS-Smartphone; als Dokument kommen Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel in Betracht. Die BundID bietet außerdem Elster-Zertifikat sowie Benutzername/Passwort. Änderungen etwa an Bezugszeit oder Bankverbindung meldest du mit dem Berliner Änderungsantrag.

Stelle deine Unterlagen zusammen: Passendes Formular und persönliche Nachweise Wähle das Formular danach aus, ob dein Kind vor oder ab dem 1. April 2025 geboren wurde. Online lassen sich Antragsdaten, Nachweise und Unterschrift vollständig digital einreichen; halte den Onlineausweis bereit. Beim Postweg müssen beide Eltern unterschreiben. Den Änderungsantrag reichst du schriftlich per Post ein. Benötigt werden die Identitätsdokumente beider Eltern, bei Pässen einschließlich der letzten

Meldebescheinigung, und die besondere Geburtsurkunde für Elterngeld im Original. Ergänze für jeden Elternteil die Erklärung zum bisherigen Einkommen. Ausländische Antragstellende brauchen zudem Meldebescheinigung und Aufenthaltstitel. Einkommen und Mutterschutz Bei Beschäftigten werden Einkommensbelege für die 12 Monate vor der Geburt benötigt; bei Müttern mit Mutterschaftsgeld zählen die zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Für Selbstständigkeit oder Mischeinkünfte ist der

Steuerbescheid des Vorjahrs vorgesehen, ersatzweise EÜR oder eine nachvollziehbare Darlegung des Einkommens. Reiche die Krankenkassenbescheinigung über Bezug und Höhe des Mutterschaftsgeldes ein. Der mögliche elektronische Abruf war laut erfasstem Berliner Hinweis technisch noch nicht fertig; sende den Nachweis deshalb zusammen mit Geburtsurkunde und Einkommensbelegen mit, sonst kann eine Nachforderung folgen. Hinzu kommen gegebenenfalls der Arbeitgebernachweis über den Zuschuss und

Gehaltsbelege während der Schutzfrist. Im Beamtenverhältnis werden Dienstbezüge und Dauer des Mutterschutzes bescheinigt. Elternzeit und Teilzeitarbeit Lege bei Beschäftigung die Elternzeitvereinbarung vor. Arbeitest du während des Bezugs, brauchst du eine Bestätigung über Arbeitszeit und erwartetes Einkommen für den gesamten Bezugszeitraum: vom Arbeitgeber oder bei Selbstständigkeit als eigene Erklärung.

Stelle den Antrag im passenden Verfahren: Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Elterngeld beantragen

Beachte Fristen und Bearbeitungszeit: Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Elterngeld beantragen

Prüfe die Gebühren: Für den Elterngeldantrag nennt die Quelle keine Gebühren.

Was kostet „Elterngeld beantragen“ in Berlin?

Für den Elterngeldantrag nennt die Quelle keine Gebühren.

Welche Fristen gelten für „Elterngeld beantragen“ in Berlin?

Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Elterngeld beantragen

Kann ich „Elterngeld beantragen“ in Berlin online erledigen?

Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Elterngeld beantragen

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Welche Sonderfälle und Ausnahmen gibt es bei „Elterngeld beantragen“ in Berlin?

Amtliche Variante: Elterngeld beantragen. Die genaue Zuordnung ist hier nicht abschließend erfasst. Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Elterngeld beantragen

Wie lange dauert die Bearbeitung für „Elterngeld beantragen“ in Berlin?

Keine belastbare amtliche Angabe im erfassten Datensatz. Schau direkt bei der Behörde nach. Bei der Behörde nachsehen: Elterngeld beantragen

Wo finde ich die amtlichen Informationen zu „Elterngeld beantragen“ in Berlin?

Die amtlichen Informationen wurden am 4. Oktober 2026 abgerufen. Wir rufen die Quellen monatlich ab und prüfen auf Änderungen.

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